Amtsblatt Nr. 045-2017 - 17.11.2017

I. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 21.11.2017 – Tagesordnung

II. Sitzung des Werkausschusses am 22.11.2017 – Tagesordnung

III. Öffentliche Abgabenmahnung der Stadtkasse zum 15.11.2017

IV. Öffentliche Zustellung – Zwangsstillegung KFZ – SP-DX 1993 –
Ionut-Eugen Ciurdea

V. Bekanntmachung Planfeststellungsbeschluss Aus- u. Neubau Rheinhauptdeich Otterstadt

VI. Finanzamt Speyer-Germersheim – Erreichbarkeit am 22.11.2017

VII. Verbraucherzentrale RLP – Energieberatung in SP am 21.11.2017

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I. Bekanntmachung über die 21. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses (gemeinsame Sitzung mit dem Verkehrsausschuss) am Dienstag,
dem 21.11.2017, 17:00 Uhr, im Stadtratssitzungssaal, Rathaus, Maximilianstraße 12

Tagesordnung

A)   

Öffentliche Sitzung

 

gemeinsame Sitzung mit dem Verkehrsausschuss

1.

Ertüchtigung der Bahnübergänge in Speyer durch die DB Netz AG

2.

Um- und Ausbau der Wormser Landstraße zwischen Alter Postweg und Auestraße

3.

Umbau der Einmündung des Ziegelofenweges in die Franz-Kirrmeier-Straß

 

anschließend Sitzung des Bau- und Planungsausschusses

5.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. "Nr. 016 A „Östliches Erlichgebiet – Änderungsplanung Waldstraße“
hier: Aufstellungsbeschluss nach § 1 Abs. 3 BauGB; Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Scoping) gemäß § 4 Abs.1 BauGB

6.

IV. Änderung des FNP 2020 der Stadt Speyer „Schlangenwühl- Nord, 1. Erweiterung“
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 013 E „Schlangenwühl- Nord, 1. Erweiterung“
hier: Aufstellungsbeschlüsse nach § 1 Abs. 3 BauGB

7.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 035 B "Windthorststraße"
hier: Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der förmlichen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

8.

Modellprojekt für preisgünstiges und effizientes Bauen und Wohnen „Am Mausbergweg“

9.

Stadtumbau Kernstadt-Nord – Umgestaltung Vorplatz Adenauerpark
hier: „Entscheidung über die barrierefreie WC- Anlage“

10.

Wohnungsmarktkonzept für die Stadt Speyer

11.

Erarbeitung einer Baulandstrategie für die Stadt Speyer

12.

Verschiedenes

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II. Bekanntmachung über die 14. Sitzung des Werkausschusses am Mittwoch, dem 22.11.2017, 17:00 Uhr, im Aufsichtsratszimmer SWS GmbH, Georg-Peter-Süß-Straße 2

Tagesordnung

B)    

Nichtöffentliche Sitzung

1.

Wirtschaftsplan der Entsorgungsbetriebe Speyer 2018

2.

Finanzangelegenheiten des Wirtschaftsjahres 2018 - Abfall

3.

Finanzangelegenheiten des Wirtschaftsjahres 2018 - Abwasser

4.

GML, weitere Vorgehensweise zur Baumaßnahme „IGNIS“

5.

Änderung des Abfallsatzung

6.

Finanzangelegenheiten – Entgeltabrechnung, technische Abwicklung

7.

Risikobericht der EBS für das 3. Quartal 2017

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III.

ÖFFENTLICHE ABGABEN-MAHNUNG
(Steuer- und Gebühren-Mahnung)
§ 22 Abs. 2 LVwVG

Die Stadtkasse Speyer macht darauf aufmerksam, dass am 15. November 2017
folgende Abgaben (Steuer- und Gebührenverpflichtungen) fällig waren:

Grundsteuer                                    

15.11.2017

Ortskirchensteuer

15.11.2017

Gewerbesteuervorauszahlung

15.11.2017

Hundesteuer

15.11.2017

Vergnügungssteuer

15.11.2017

Die Abgaben-/Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der ge-nannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt.

Die Rückstände sind bis spätestens 1 Woche nach Veröffentlichung an die oben bezeichnete Kasse zu zahlen.

Bankverbindungen:

Sparkasse Vorderpfalz

IBAN:   DE20 5455 0010 0000 0015 86
BIC:     LUHSDE6AXXX

Volksbank Kur- und Rheinpfalz eG    

IBAN:   DE44 5479 0000 0000 0430 52
BIC:     GENODE61SPE

Postbank Ludwigshafen        

IBAN:   DE98 5451 0067 0002 0126 79
BIC:     PBNKDEFF

Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangs-weise eingezogen und auf Grund des § 240 der Abgabenordnung (AO) folgende Säumniszuschläge erhoben:

Für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstage abgerechnet 1% des auf
volle  50,00 € abgerundeten Betrages.

Die Nebenforderungen werden hiermit festgesetzt.

Wir bitten die Abgabenpflichtigen, den Zahlungstermin einzuhalten.

Stadtkasse Speyer
gez. Rheude
Kassenverwalterin

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IV. Öffentliche Zustellung
Verfügung zur zwangsweisen Außerbetriebssetzung eines Kraftfahrzeuges

Herrn Ionut-Eugen Ciurdea, zuletzt wohnhaft Bahnhofstr. 108, 67346 Speyer, wird hiermit die Inbetriebnahme seines Kraftfahrzeuges mit dem amtl. Kennzeichen
SP-DX1993.

Das der Verfügung zugrunde liegende Schreiben vom 14.11.2017 kann bei der Stadtverwaltung Speyer, Bürgerbüro II, Industriestraße 23, Zimmer 3 oder 4, 67346 Speyer eingesehen werden und gilt hiermit als öffentlich zugestellt.

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V. BEKANNTMACHUNG

Planfeststellungsverfahren nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)    für den Aus- und Neubau des Rheinhauptdeiches in Otterstadt, Deichabteilung III, Deich-km 5+245 bis 7+090

Der Planfeststellungsbeschluss der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd vom 06.11.2017, Az. 312-211 – Ot 1/14, der das o.g. Vorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom

20. November 2017 bis einschließlich 04. Dezember 2017

bei der
Stadtverwaltung Speyer,
Maximilianstraße 100,
3. OG, Zimmer 301
67346 Speyer

während der Dienststunden, zu jedermanns Einsicht aus.

Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch bei der
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Friedrich-Ebert-Straße 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße
sowie unter der Internetadresse www.sgdsued.rlp.de in der Rubrik „Öffentlichkeitsbeteiligung / Bekanntmachungen“ eingesehen werden.

Der Planfeststellungsbescheid wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt.

Rechtsbehelfe gegen den Planfeststellungsbescheid können nur von denjenigen eingelegt werden, die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens form- und fristgerecht Einwendungen erhoben haben.

Stadtverwaltung Speyer, 09.11.2017
gez. Hansjörg Eger
Oberbürgermeister

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VI. Finanzamt Speyer-Germersheim am 21.11 nur eingeschränkt erreichbar
Interne Informationsveranstaltung zur Einführung geänderter Arbeitsabläufe

Aufgrund einer internen Informationsveranstaltung ist das Finanzamt Speyer-Germersheim am 21. November 2017 nur eingeschränkt erreichbar. Die Service-Center an beiden Standorten sind erst ab 13 Uhr geöffnet.
Die Bearbeiter der Arbeitnehmer- und Veranlagungsstellen sind an diesem Tag ab 14 Uhr telefonisch erreichbar.

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Verbraucherberatung
Bahnhofstraße 1
67059 Ludwigshafen
Pressestelle 06131/28 48 85
Telefax 06131/28 48 66
energie@vz-rlp.de
www.verbraucherzentrale-rlp.de

 

VII.  Energieberatung:
Ja zur Elektrospeicherheizung – als Notlösung

Viele Besitzer von Nachtstromspeicherheizungen möchten sich gerne von ihrem Heizsystem verabschieden – die einen wegen der hohen Stromkosten, die anderen aus ökologischen Bedenken. Häuser, die vom Bau her auf elektrische Beheizung ausgelegt sind, haben jedoch in der Regel weder Lagerräume für eine Öl- oder Pelletheizung, noch besitzen sie Kamine für die Abgase. Außerdem gibt es noch einige Gebiete in Rheinland-Pfalz, die nicht über eine Erdgasversorgung verfügen. Wer also auf ein effizienteres Heizsystem umstellen will, steht vor verschiedenen Problemen und größeren Investitionskosten.

Die Lösung Flüssiggas erfordert einen sicheren Standort für den Tank und eine sorgfältige Prüfung der vertraglichen Bedingungen. Wird der Tank gemietet, muss häufig vom selben Unternehmen jahrelang Gas bezogen werden. Außerdem sind die Flüssiggaspreise in diesem Fall oft höher als auf dem freien Markt, der den Eigentümern von Flüssiggastanks problemlos und zu jeder Zeit offen steht.

Ein Holz-Einzelofen kann ein vollwertiges Heizsystem darstellen – vorausgesetzt es ist eine Wassertasche vorhanden. Diese hat die Funktion eines Wärmetauschers, der die Wärme aus dem Abgas aufnimmt und einem Wasserspeicher zuführt. Neben der Investition in den Ofen selbst, fallen höhere Kosten für den Schornsteinfeger an, denn Holzfeuerstätten müssen öfter geprüft werden und es sind inzwischen strengere Emissionsvorschriften in Kraft. Eine Wärmepumpe passt nicht zu jedem Haus.

Abzuraten ist von angeblich günstigeren Elektrodirekt- oder Infrarotheizungen. Ohne Speichermedium wie es eine Nachtstromspeicherheizung bietet, wird die zukünftige Stromrechnung trotz Versprechungen zahlreicher Werbeblätter mit großer Wahrscheinlichkeit höher ausfallen. In manchen Fällen kann es deshalb sinnvoll sein, die elektrische Beheizung durch Nachtstromspeichergeräte übergangsweise fortzuführen. Um die Stromkosten zu senken, sollte dann aber in den Wärmeschutz des Hauses investiert werden.

Bei den Überlegungen zu einem neuen Heizsystem oder zur Optimierung des alten stehen die Energieberater der Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung zur Seite.

Die Energieberatung hat am Dienstag, dem 21.11.2017 von 16.00 bis 20.30 Uhr Sprechstunde in Speyer im Historischen Rathaus (Rückgebäude), Maximilianstr. 12. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter 06232/14-0.

Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin:
Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kostenlos)
montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr,
dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr

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Behördenrufnummer 115

Kennen Sie schon unser Serviceangebot der einheitlichen Behördenrufnummer 115?

Unter der Telefonnummer 115 erhalten Sie (zum Ortstarif) zu Standardfragen wie Ansprechpartner/-innen, Zuständigkeiten, Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, eventuellen Gebühren etc. von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern  des 115-Servicezentrums der MRN von Montag bis Freitag, durchgängig von 8:00 bis 18:00 Uhr, kompetente Auskunft.

Probieren Sie es doch einfach einmal aus!

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Stadtverwaltung Speyer, 17.11.2017
gez. Hansjörg Eger
Oberbürgermeister


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