Amtsblatt Nr. 045-2017 - 17.11.2017
I. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 21.11.2017 – Tagesordnung II. Sitzung des Werkausschusses am 22.11.2017 – Tagesordnung III. Öffentliche Abgabenmahnung der Stadtkasse zum 15.11.2017 IV. Öffentliche Zustellung – Zwangsstillegung KFZ –
SP-DX 1993 – V. Bekanntmachung Planfeststellungsbeschluss Aus- u. Neubau Rheinhauptdeich Otterstadt VI. Finanzamt Speyer-Germersheim – Erreichbarkeit am 22.11.2017 VII. Verbraucherzentrale RLP – Energieberatung in SP am 21.11.2017 ___________________________________________________ I. Bekanntmachung über die 21. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses (gemeinsame Sitzung mit dem
Verkehrsausschuss) am Dienstag, Tagesordnung
_______________________________________________ II. Bekanntmachung über die 14. Sitzung des Werkausschusses am Mittwoch, dem 22.11.2017, 17:00 Uhr, im Aufsichtsratszimmer SWS GmbH, Georg-Peter-Süß-Straße 2 Tagesordnung
_______________________________________________ III. ÖFFENTLICHE
ABGABEN-MAHNUNG Die
Stadtkasse Speyer macht darauf
aufmerksam, dass am 15. November 2017
Die Abgaben-/Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der ge-nannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt. Die Rückstände sind bis spätestens 1 Woche nach Veröffentlichung an die oben bezeichnete Kasse zu zahlen. Bankverbindungen:
Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangs-weise eingezogen und auf Grund des § 240 der Abgabenordnung (AO) folgende Säumniszuschläge erhoben: Für jeden
angefangenen Monat vom Fälligkeitstage abgerechnet 1% des auf Die Nebenforderungen werden hiermit festgesetzt. Wir bitten die Abgabenpflichtigen, den Zahlungstermin einzuhalten. Stadtkasse
Speyer _______________________________________________ IV. Öffentliche Zustellung Herrn Ionut-Eugen Ciurdea,
zuletzt wohnhaft Bahnhofstr. 108, 67346 Speyer, wird hiermit die Inbetriebnahme
seines Kraftfahrzeuges mit dem amtl. Kennzeichen Das der Verfügung zugrunde liegende Schreiben vom 14.11.2017 kann bei der Stadtverwaltung Speyer, Bürgerbüro II, Industriestraße 23, Zimmer 3 oder 4, 67346 Speyer eingesehen werden und gilt hiermit als öffentlich zugestellt. _______________________________________________ V. BEKANNTMACHUNG Planfeststellungsverfahren nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für den Aus- und Neubau des Rheinhauptdeiches in Otterstadt, Deichabteilung III, Deich-km 5+245 bis 7+090 Der Planfeststellungsbeschluss der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd vom 06.11.2017, Az. 312-211 – Ot 1/14, der das o.g. Vorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 20. November 2017 bis einschließlich 04. Dezember 2017 bei der während der Dienststunden, zu jedermanns Einsicht aus. Der
Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch bei der Der Planfeststellungsbescheid wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt. Rechtsbehelfe gegen den Planfeststellungsbescheid können nur von denjenigen eingelegt werden, die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens form- und fristgerecht Einwendungen erhoben haben. Stadtverwaltung
Speyer, 09.11.2017 _______________________________________________ VI. Finanzamt Speyer-Germersheim am 21.11 nur
eingeschränkt erreichbar Aufgrund einer internen
Informationsveranstaltung ist das Finanzamt Speyer-Germersheim am 21. November
2017 nur eingeschränkt erreichbar. Die Service-Center an beiden Standorten sind
erst ab 13 Uhr geöffnet. _______________________________________________ Verbraucherberatung
VII. Energieberatung: Viele Besitzer von Nachtstromspeicherheizungen möchten sich gerne von ihrem Heizsystem verabschieden – die einen wegen der hohen Stromkosten, die anderen aus ökologischen Bedenken. Häuser, die vom Bau her auf elektrische Beheizung ausgelegt sind, haben jedoch in der Regel weder Lagerräume für eine Öl- oder Pelletheizung, noch besitzen sie Kamine für die Abgase. Außerdem gibt es noch einige Gebiete in Rheinland-Pfalz, die nicht über eine Erdgasversorgung verfügen. Wer also auf ein effizienteres Heizsystem umstellen will, steht vor verschiedenen Problemen und größeren Investitionskosten. Die Lösung Flüssiggas erfordert einen sicheren Standort für den Tank und eine sorgfältige Prüfung der vertraglichen Bedingungen. Wird der Tank gemietet, muss häufig vom selben Unternehmen jahrelang Gas bezogen werden. Außerdem sind die Flüssiggaspreise in diesem Fall oft höher als auf dem freien Markt, der den Eigentümern von Flüssiggastanks problemlos und zu jeder Zeit offen steht. Ein Holz-Einzelofen kann ein vollwertiges Heizsystem darstellen – vorausgesetzt es ist eine Wassertasche vorhanden. Diese hat die Funktion eines Wärmetauschers, der die Wärme aus dem Abgas aufnimmt und einem Wasserspeicher zuführt. Neben der Investition in den Ofen selbst, fallen höhere Kosten für den Schornsteinfeger an, denn Holzfeuerstätten müssen öfter geprüft werden und es sind inzwischen strengere Emissionsvorschriften in Kraft. Eine Wärmepumpe passt nicht zu jedem Haus. Abzuraten ist von angeblich günstigeren Elektrodirekt- oder Infrarotheizungen. Ohne Speichermedium wie es eine Nachtstromspeicherheizung bietet, wird die zukünftige Stromrechnung trotz Versprechungen zahlreicher Werbeblätter mit großer Wahrscheinlichkeit höher ausfallen. In manchen Fällen kann es deshalb sinnvoll sein, die elektrische Beheizung durch Nachtstromspeichergeräte übergangsweise fortzuführen. Um die Stromkosten zu senken, sollte dann aber in den Wärmeschutz des Hauses investiert werden. Bei den Überlegungen zu einem neuen Heizsystem oder zur Optimierung des alten stehen die Energieberater der Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung zur Seite. Die Energieberatung hat am Dienstag, dem 21.11.2017 von 16.00 bis 20.30 Uhr Sprechstunde in Speyer im Historischen Rathaus (Rückgebäude), Maximilianstr. 12. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter 06232/14-0. Für weitere
Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin: _______________________________________________ Behördenrufnummer 115 Kennen Sie schon unser Serviceangebot der einheitlichen
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Stadtverwaltung
Speyer, 17.11.2017
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