Amtsblatt Nr. 046-2017 - 24.11.2017

I. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 28.11.2017 – Tagesordnung
II. Sitzung des Stadtrates am 30.11.2017 – Tagesordnung
III. Öffentliche Zustellung – Bescheid nach § 35 GewO
IV. Öffentliche Zustellung – Bescheid nach § 35 GewO
V. Öffentliche Zustellung – Zwangsstillegung KFZ – SP-HR 16 – Hakki Aygün
VI. Statistisches Landesamt RLP – Einkommens- und Verbrauchsstichprobe
VII. Verbraucherzentrale RLP – Energieberatung in SP am 05.12.2017
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I. Bekanntmachung über die 16. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Dienstag, dem 28.11.2017, 16:00 Uhr, im Stadtratssitzungssaal, Rathaus, Maximilianstraße 12

Tagesordnung

A)

Öffentliche Sitzung

1.

15. Kinder- und Jugendbericht des Bundes;
Zentrale Ergebnisse - Schwerpunkt Jugend

2.

2. Kinder- und Jugendbericht des Landes RLP -
RESPEKT! RÄUME! RESSOURCEN!

3.

Projekt "Jugend stärken im Quartier (JUSTIQ);
Zwischenbericht

4.

Jugendfördermittel 2017 –
Beschlussfassung über den Verteilungsschlüssel

5.

Konzept „Stationäre Wohnungslosenhilfe für Jugendliche und junge Erwachsene gem. §§ 27, 24, 41, 42 SGB VIII“ – ein Angebot des Caritasverbandes für die Diözese Speyer e.V.

6.

Innovationstitel des Landes RLP

6.1.

Sachstandsbericht der geförderten Projekte

6.2.

Beschlussfassung für die Jahre 2018 und 2019

7.

Nachbesetzung von Mitgliedern in der AG nach §78 SGB VIII

8.

Verschiedenes




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II.    Bekanntmachung über die 35. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, dem 30.11.2017, 17:00 Uhr, im Stadtratssitzungssaal, Rathaus, Maximilian- 
 straße 12

Tagesordnung

A)

Öffentliche Sitzung

1.

Haushalte 2018 der Stadt Speyer, der Bürgerhospitalstiftung und der Waisenhausstiftung - Beratung der Teilhaushalte

2.

Ehrung Altkanzler Dr. Helmut Kohl

2.1.

Antrag der CDU-Stadtratsfraktion vom 16.11.2017

2.2.

Antrag der BGS-Stadtratsfraktion vom 02.11.2017

2.3.

Antrag der Stadtratsfraktion Die Linke vom 23.06.2017

3.

Satzung zur Vernetzung der Grünflächen;
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.11.2017

4.

Sozialwohnungen;
Anfrage der Stadtratsfraktion Die Linke vom 19.11.2017

5.

Asylbewerber;
Anfrage der CDU-Stadtratsfraktion vom 17.11.2017

6.

Vorwahlkampf für die Oberbürgermeisterwahl 2018;
Anfrage der CDU-Stadtratsfraktion vom 20.11.2017

7.

Städtebauliches Umfeld am Wartturm;
Anfrage der CDU-Stadtratsfraktion vom 20.11.2017

8.

Flächenfreigabe der Erstaufnahmeeinrichtung (ehemalige Kurpfalz-Kaserne); Anfrage der CDU-Stadtratsfraktion vom 20.11.2017

9.

Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Speyer
1. Feststellung des Jahresabschlusses
2. Entlastung des Oberbürgermeisters, der Bürgermeisterin und der
    Beigeordneten für 2016

10.

Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Bürgerhospitalstiftung
1. Feststellung des Jahresabschlusses
2. Entlastung des Stiftungsvorstandes

11.

Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Waisenhausstiftung
1. Feststellung des Jahresabschlusses
2. Entlastung des Stiftungsvorstandes

12.

Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Kolbstiftung
1. Feststellung des Jahresabschlusses
2. Entlastung des Stiftungsvorstandes

13.

Änderung/Ergänzung der Satzung der Stadt Speyer über die Erhebung von Vergnügungssteuer vom 01.07.2011 – Erhöhung des Steuersatzes

14.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 035 B "Windthorststraße"
hier: Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der förmlichen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

15.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. "Nr. 016 A „Östliches Erlichgebiet – Änderungsplanung Waldstraße“;
hier: Aufstellungsbeschluss nach § 1 Abs. 3 BauGB; Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Scoping) gemäß § 4 Abs.1 BauGB

16.

IV. Änderung des FNP 2020 der Stadt Speyer „Schlangenwühl- Nord, 1. Erweiterung“ und Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 013 E „Schlangenwühl- Nord, 1. Erweiterung“;
hier: Aufstellungsbeschlüsse nach § 1 Abs. 3 BauGB

17.

Modellprojekt für preisgünstiges und effizientes Bauen und Wohnen
„Am Mausbergweg“

18.

Erarbeitung einer Baulandstrategie für die Stadt Speyer

19.

Wohnungsmarktkonzept für die Stadt Speyer

20.

Wirtschaftsplan der Entsorgungsbetriebe Speyer 2018

21.

GML, Kreditvertrag zur Baumaßnahme „IGNIS“ für die Gesellschafterversammlung; Erhöhung der Bürgschaftssumme entsprechend der Konsortialvereinbarung

22.

Satzungsänderung;
Satzung vom xx.xx.2017 zur Änderung der Satzung der Stadt Speyer über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallsatzung) vom 23.05.2003

23.

Umbesetzung von Ausschüssen

24.

Annahme und Verwendung von Spenden nach § 94 Abs. 3 GemO;

B)

Nichtöffentliche Sitzung

25.

Finanzangelegenheiten

26.

Verschiedenes




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III. Öffentliche Zustellung – Bescheid nach § 35 GewO

Der Firma Ro.Montig GmbH, zuletzt ansässig in der Draisstraße 39b in 67346 Speyer, wird hiermit ein Bescheid vom 21.11.2017, AZ. 211/Ko, nach § 35 GewO öffentlich zugestellt.
Das der Verfügung zugrunde liegende Schreiben vom 21.11.2017 kann bei der Stadtverwaltung Speyer, Fachbereich II, Große Himmelsgasse 10, Zimmer 202, 67346 Speyer eingesehen werden.
Mit der Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, die für den Adressaten nachteilige rechtliche Wirkungen haben können.
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IV. Öffentliche Zustellung – Bescheid nach § 35 GewO

Herrn Jontez Mitja, geb. am 11.05.1974, zuletzt wohnhaft in Velika Vernica 14, 2285 Zgornji Leskovec, Slowenien, wird hiermit ein Bescheid vom 21.11.2017, AZ. 211/Ko, nach § 35 GewO öffentlich zugestellt.
Das der Verfügung zugrunde liegende Schreiben vom 21.11.2017 kann bei der Stadtverwaltung Speyer, Fachbereich II, Große Himmelsgasse 10, Zimmer 202, 67346 Speyer eingesehen werden.
Mit der Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, die für den Adressaten nachteilige rechtliche Wirkungen haben können.
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V. Öffentliche Zustellung
     Verfügung zur zwangsweisen Außerbetriebssetzung eines
     Kraftfahrzeuges

Herrn Hakki Aygün,  wohnhaft Ginsterweg 27, 67346 Speyer, wird hiermit die Inbetriebnahme seines Kraftfahrzeuges mit dem amtl. Kennzeichen SP-HR16 untersagt.
Das der Verfügung zugrunde liegende Schreiben vom 02.11.2017 kann bei der Stadtverwaltung Speyer, Bürgerbüro II, Industriestraße 23, Zimmer 3 oder 4, 67346 Speyer eingesehen werden und gilt hiermit als öffentlich zugestellt.
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VI. Einkommens- und Verbrauchsstichprobe: Freiwillige gesucht

Das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz sucht freiwillige Haushalte für die Teilnahme an der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2018. Diese Erhebung findet im Turnus von fünf Jahren statt und liefert wichtige Erkenntnisse über die Lebenshaltungskosten, die Verbrauchsgewohnheiten und die Wohn-situation privater Haushalte.
Die Ergebnisse werden unter anderem für Regierungsberichte zur Familien- und Sozialpolitik - zum Beispiel für den Armuts- und Reichtumsbericht - sowie für die Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik verwendet. Außerdem sind sie eine wichtige Grundlage für die Berechnung der Inflationsrate und für die Festsetzung von Regelbedarfen in der Sozialgesetzgebung. „Die freiwilligen Teilnehmerinnen und Teilnehmer leisten also einen wichtigen Beitrag zu belastbaren statistischen Informationen über die Einkommenssituation und das Verbrauchsverhalten der privaten Haushalte“, erklärt der Präsident des Statistischen Landesamtes, Marcel Hürter. „Zugleich gewinnen sie über das Führen der Haushaltsbücher Erkenntnisse über das eigene Ausgabeverhalten.“
Gesucht werden private Haushalte, die bestimmte Grunddaten sowie ihre Ein-nahmen und Ausgaben für ein Quartal in einem Haushaltsbuch aufzeichnen und dem Statistischen Landesamt für anonymisierte statistische Auswertungen zur Verfügung stellen.
Die Ergebnisse der EVS sollen ein realistisches Bild der Lebensverhältnisse in unserem Land zeigen. Daher müssen Haushalte aus allen Schichten und Gruppierungen vertreten sein.
Für die Mitwirkung bei der EVS 2018 erhält jeder Haushalt eine Prämie, die mindestens 100 Euro beträgt. Detaillierte Informationen gibt es im Internet unter www.evs2018.de. Wer mitmachen möchte, kann sich dort direkt online anmelden oder sich unter der kostenlosen Rufnummer 0800 3872003 bzw. per Mail (haushaltserhebunqen@statistik.rlp.de) mit dem Statistischen Landesamt in Bad Ems in Verbindung setzen.
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Verbraucherberatung
Bahnhofstraße 1
67059 Ludwigshafen
Pressestelle 06131/28 48 85
Telefax 06131/28 48 66
energie@vz-rlp.de
www.verbraucherzentrale-rlp.de

VII. Energieberatung:
Wie lässt sich der eigene Heizenergieverbrauch bewerten?

Der Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser ist häufig ein großer Kostenfaktor bei den Nebenkosten. Wie viel Energie ein Haus oder eine Wohnung verbraucht, hängt von der Qualität der Dämmung und der Effizienz der Heizungsanlage, von den Klimabedingungen am Wohnort, sowie vom Verhalten der Bewohner ab. Erfahrungswerte zeigen, dass der Heizenergieverbrauch eines nicht modernisierten Altbaus um bis zu fünf Mal größer sein kann als der eines neuen Energiesparhauses. Wie lässt sich nun der eigene Verbrauch bewerten? Einen ersten Anhaltspunkt liefert der so genannte Energieverbrauchskennwert. Diesen errechnet man, indem man den Brennstoffverbrauch im Jahr durch die beheizbare Wohn- und Nutzfläche teilt. Um Gebäude unabhängig von ihrer Brennstoffart miteinander vergleichen zu können, muss man den Verbrauch zunächst in eine einheitliche Energiemenge umrechnen. Hierzu ist es gut zu wissen, dass der Energiegehalt von einem Liter Heizöl bei etwa 10 Kilowattstunden (kWh) liegt.  Bei Erdgas als Brennstoff kann man den Gesamtverbrauch in Kilowattstunden der letzten Jahresrechnung entnehmen. Verbraucht also ein Einfamilienhaus 2500 Liter Heizöl im Jahr, entspricht dies 25.000 Kilowattstunden. Der Energiekennwert von bisher nicht modernisierten Altbauten liegt oft über 200 Kilowattstunden pro Quadratmeter im Jahr. Ziel einer umfassenden wärmetechnischen Modernisierung sollte ein Wert von deutlich unter 100 Kilowattstunden pro Quadratmeter im Jahr sein. Damit werden auch die Heizkosten mehr als halbiert.
Individuelle Beratung zu allen Fragen des Energiesparens bieten die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nach telefonischer Voranmeldung.
Die Energieberatung hat am Dienstag, dem 05.12.2017 von 16.00 bis 20.30 Uhr Sprechstunde in Speyer im Historischen Rathaus (Rückgebäude), Maximilianstr. 12. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter 06232/14-0.

Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin:
Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kostenlos)
montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr,
dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr
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Behördenrufnummer 115

Kennen Sie schon unser Serviceangebot der einheitlichen Behördenrufnummer 115?
Unter der Telefonnummer 115 erhalten Sie (zum Ortstarif) zu Standardfragen wie Ansprechpartner/-innen, Zuständigkeiten, Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, eventuellen Gebühren etc. von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern  des 115-Servicezentrums der MRN von Montag bis Freitag, durchgängig von 8:00 bis 18:00 Uhr, kompetente Auskunft.
Probieren Sie es doch einfach einmal aus!

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Stadtverwaltung Speyer, 24.11.2017
gez. Hansjörg Eger
Oberbürgermeister

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