BauverwaltungZiel der Städtebauförderung ist es, die Struktur der Stadt zu erhalten, die wirtschaftlichen Entfaltungsmöglichkeiten zu stärken, sowie die natürlichen Lebensgrundlagen in der gebauten Umwelt zu schützen und zu verbessern. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zu Themen wie Barrierefreiheit, nachhaltiger Mobilität, familien- und kinderfreundliches Wohnen und Leben. Für solche Maßnahmen, die im Baugesetzbuch geregelt sind, stehen dem Ministerium des Innern und für Sport gegenwärtig fünf Bund-Länder-Förderprogramme zur Verfügung, insbesondere mit den Förderprogrammen Soziale Stadt – Investitionen im Quartier und Stadtumbau (West und Süd) werden für die Stadt Speyer Fördermittel zur Verfügung gestellt. Einige Projekte beinhalten auch die Beteiligung der EU mit Fördermitteln, welche ebenfalls projektbezogen eingesetzt werden, derzeit z.B. BIWAQ. Bisher durchgeführte Maßnahmen in Speyer waren z. B. Soziale Stadt – Speyer Nord und West, am Judenbad, Ausbau der Maximilianstraße mit Domplatz, Archäologisches Schaufenster, Sanierungsgebiet Kaserne Normand. Mit den Fördermitteln aus den Projekten Soziale Stadt Speyer-Süd und Stadtumbau Kernstadt Nord können wir die nächsten Jahre noch viele nützliche Projekte umsetzen. Die Bauverwaltung ergänzt darüber hinaus durch zentrale Serviceleistungen die Abteilungen des Fachbereiches 5 bei ihrer Aufgabenerledigung, hier bearbeiten wir die Sachgebiete Fördermittel- und Finanzmanagement, Städtebauliche Verträge, Gestattungen und Satzungen. Bei der Bauverwaltung werden auch die Gebühren und Beiträge für z.B. Stellplatzablösen und die Parkraumbewirtschaftung veranlagt. Für unsere Bürgerinnen und Bürger verwalten wir auch die Gebiete Erschließungs- und Ausbaubeiträge, Straßenreinigungsgebühren und fördern den privaten und öffentlichen Wohnungsbau. Die Sachgebiete im Einzelnen: Ausbau- und ErschließungsbeiträgeBei neuen Baugebieten werden Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch erhoben, um die Erschließungskosten auf die beteiligten Grundstückseigentümer umzulegen. Werden Straßen im Stadtgebiet erneuert, muss die Gemeinde bei Vorliegen der Voraussetzungen Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz und der örtlichen Satzungen erheben. StraßenreinigungsgebührDie Stadt Speyer erhebt für den touristisch stark frequentierten Innenstadtbereich (Maximilianstraße, Domplatz und einige Nebenstraßen) eine spezielle Straßenreinigungsgebühr von den betroffenen Grundstückseigentümern. Diese Straßenreinigung beinhaltet die werktägliche Reinigung hauptsächlich durch Kehrmaschinen, bei Bedarf auch per Handreinigung. Die Straßenreinigung beinhaltet nicht den Winterdienst. Nähere Infos können der Satzung über die Erhebung der Straßenreinigungsgebühr vom 13.12.2012 entnommen werden. WohnungsbauförderungDas Land Rheinland-Pfalz unterstützt mit seinen Förderprogrammen Haushalte mit geringem Einkommen beim Bau, Kauf, bei Umbau, Ausbau, Erweiterung und bei der Modernisierung von selbstgenutztem Wohnraum. Die Förderprogramme werden von der Investitions- und Strukturbank (ISB) durchgeführt. Dieses Sachgebiet ist Anlaufstelle für Bau- und Kaufwillige, die das Förderangebot des Landes in Speyer nutzen wollen. Zu den Aufgaben gehört die Beratung und Entgegenahme der Anträge für das ISB-Darlehen, sowie die Ausstellung der Förderbestätigungen. Im Programm „Wohnen in Orts- und Stadtkernen“ werden die Anträge für eigengenutzte Wohnungen entgegengenommen und weitergeleitet, sowie die Förderbestätigungen ausgestellt. Bei den Mietwohnungen werden die Stellungnamen der Stadt ausgestellt. Weiterhin werden Auskünfte zur Anwendung des Speyerer Mietspiegels erteilt (keine Rechtsberatung). | Kontakt Bauverwaltung, FB5, Abt. 510 Herr Kardos Abteilungsleitung Tel. 06232 14 2291 Städtebauförderung und Städtebaulicher Verträge Tel. 06232 142318 Erschließungs-und Ausbaubeiträge Tel. 06232 14 2279 Straßenreinigungsgebühren Tel. 06232 14 2803 Wohngungsbauförderung Tel. 06232 14 2251 |
|