Chlorkohlenwasserstoff (CKW)
Muss das Leitungswasser auf CKW´s untersucht werden?
Die Verfügung betrifft ausschließlich Grundwasserbrunnen. Das Trinkwasser
(„Stadtwasser“) ist nicht betroffen.
Nutzpflanzen
Können die Früchte von Obstbäumen oder –sträuchern belastet sein, selbst
wenn sie nur über das Wurzelwerk das kontaminierte Grundwasser aufnehmen und
nicht damit gegossen werden?
Bei den gängigen Nutzpflanzen reichen die Wurzeln bis in eine Tiefe von ca. 60
cm. Wenn man davon ausgeht, dass die Tiefe in der Grundwasser angetroffen wird
mindestens einen Meter beträgt, kommen die Pflanzen mit dem kontaminierten
Grundwasser nicht in Kontakt. Eine Anreicherung von leichtflüchtigen CKW´s im
Boden ist nicht zu beobachten. Somit ist die Gefahr sehr gering, dass Pflanzen
die Schadstoffe direkt aus dem Boden über die Wurzel aufnehmen. Die Aufnahme
von leichtflüchtigen CKW´s direkt aus der Luft über die Blätter ist ebenfalls
als gering anzunehmen.
Die Empfehlung, von der Berieselung von Nutzpflanzen abzusehen, wurde
getroffen, da es wenig gesicherte Daten gibt was die Anreicherung von
chlorierten Kohlenwasserstoffen (CKW´s) in Nutzpflanzen betrifft.
Bürgerinformation
Wenn diese Belastung schon so lange bekannt ist, weshalb wurden Bevölkerung
und betroffene Nutzer in den gefährdeten Bereichen nicht frühzeitig und
umfassend informiert?
Nach Bekanntwerden der Verunreinigung im Zuge des Neubaus der Tullastraße wurden
zunächst die in nächster Nachbarschaft gelegenen Kleingarten- und
Campinganlagen informiert. Per Sofortmaßnahme wurden dort in einer Vielzahl von
Pegeln und Brunnen Analysen auf CKW durchgeführt, die schließlich dazu führten,
dass in den hoch kontaminierten Bereichen die Brunnennutzung untersagt wurde.
Mit fortschreitender Erkenntnislage und nach umfangreichen Untersuchungen,
wurden betroffene Firmen / Gewerbetreibende und Bürger ausführlich über die
Grundwasserverunreinigung informiert. Parallel dazu wurden weitere Messstellen
errichtet und ein Monitoring eingerichtet, um Art, Umfang und Ausdehnung sowie
Herkunft der Verunreinigung zu ermitteln. Zudem wurden 2007, 2010 und zuletzt
im Juni 2012 in öffentlichen Sitzungen des Umweltausschusses, bei denen auch
die Presse anwesend war, über die Grundwasserverunreinigung berichtet.
Die Vorlagen und Sitzungsniederschriften des Ausschusses können über das
Bürgerinformationssystem auf der Internetseite der Stadt Speyer eingesehen
werden.
Vinylchlorid (VC)
Kann durch die bloße Bewässerung des Gartens Vinylchlorid (VC) aufgenommen
werden?
Da VC leicht flüchtig ist entweicht es bei der Bewässerung von Gartenpflanzen
zum großen Teil in die Luft. Aufgrund der starken Verdünnung mit der umgebenden
Außenluft besteht keine Gefahr durch Aufnahme in den Körper über die Lunge.
Eine Anreicherung im Boden oder in Nutzpflanzen ist ebenfalls nicht zu
erwarten.
Die „Sicherheitszone“ umfasst auch die beiden Baggerseen „Wammsee“ und
„Steinhäuserwühlsee“. Ist das Baden und Schwimmen darin gefahrlos möglich?
Eine mögliche Gefährdung von Badegästen kann ausgeschlossen werden. Die
Gewässerqualität der Seen wird regelmäßig untersucht. Lediglich in den tieferen
Schichten (> 4 m) des Steinhäuserwühlsees wurde VC festgestellt. In den
oberen Schichten, in denen sich Badende überwiegend aufhalten, jedoch nicht.
Qualitätsmerkmale
Worin liegt der Unterschied zwischen Garten- und Trinkwasserbrunnen?
Wasserrechtlich müssen Trinkwasserbrunnen durch die Untere Wasserbehörde
genehmigt, Gartenbrunnen lediglich angezeigt werden. Das geförderte Grundwasser
bei Trinkwasser-brunnen muss den in der Trinkwasserverordnung festgelegten
Qualitätsmerkmalen genügen. Diese Merkmale müssen durch regelmäßige
Probennahmen des Gesundheitsamtes überwacht werden.
Gartenbrunnen sind meist nicht so tief wie Trinkwasserbrunnen. Sie befinden
sich im oberen Grundwasserhorizont, wo sich das versickerte Oberflächenwasser
sammelt. Deswegen ist es auch von minderer Qualität als das aus tieferen
Schichten geförderte Wasser von Trinkwasserbrunnen. Infolgedessen ist es auch
generell untersagt, das Wasser aus Gartenbrunnen für Trinkwasserzwecke wie z.B.
Baden, Kochen, Duschen etc. zu verwenden.
Da sich die Grundwasserverunreinigung im oberen Grundwasserhorizont befindet,
sind Gartenbrunnen unmittelbar betroffen und gefährdet.
Die Allgemeinverfügung betrifft jedoch grundsätzlich alle Brunnen, egal ob
Garten- oder Trinkwasserbrunnen. Ausgenommen sind lediglich genehmigte Trinkwasserbrunnen
im Bereich der Sicherheitszone, bei deren regelmäßigen Untersuchungen auch die
chlorierten Kohlenwasserstoffe mit analysiert werden.