Hinweise zu Daten und Methodik der COVID-19-Auswertungen
COVID-19-Fälle, -Todesfälle und -Genesungen: Die Daten werden vom Robert Koch-Institut (RKI) täglich über den COVID-19-Datenhub von Esri ArcGis zur Verfügung gestellt. Grundlage sind die Meldungen der Gesundheitsämter zu COVID-19-Fällen an das RKI gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG). Die Gesundheitsämter wiederum erhalten die Informationen von Ärztinnen und Ärzten, Laboren und weiteren Berichtsstellen. COVID-19-(Verdachts-)Fälle sind gemäß IfSG meldepflichtig. Die Meldung muss unverzüglich erfolgen und dem Gesundheitsamt spätestens nach 24 Stunden vorliegen. Die Daten werden von den zuständigen Gesundheitsämtern anschließend elektronisch an die zuständigen Landesbehörden und von dort spätestens am nächsten Arbeitstag an das Robert Koch-Institut übermittelt. Bei der Übermittlung der Fälle kann es auch zu einem Melde- und Übermittlungsverzug von einigen Tagen kommen.
Es werden nur Fälle veröffentlicht, bei denen eine labordiagnostische Bestätigung der SARS-CoV-2-Infektion unabhängig vom klinischen Bild vorliegt. In den Meldedaten erfasst werden auch alle Todesfälle, die mit einer COVID-19-Erkrankung in Verbindung stehen. Verstorbene, die zu Lebzeiten nicht auf SARS-CoV-2 getestet worden waren, aber in Verdacht stehen, an COVID-19 gestorben zu sein, können post mortem auf das Virus untersucht werden. Bei den Zahlen zu den Genesenen handelt es sich um Schätzungen. Gleiches gilt somit auch für die Zahlen der aktiven Fälle, die mithilfe der Genesenen-Zahlen berechnet werden. Anhand der von den Gesundheitsämtern an das RKI übermittelten Detailinformationen zu einem Erkrankungsfall wird für jeden Fall eine Erkrankungsdauer geschätzt. Für Fälle, bei denen nur Symptome angegeben sind, die auf einen leichten Verlauf schließen lassen, wird eine Erkrankungsdauer von 14 Tagen angenommen. Bei hospitalisierten Fällen oder Fällen mit Symptomen, die auf einen schweren Verlauf hindeuten, wird eine Erkrankungsdauer von 28 Tagen unterstellt. Somit ergibt sich für jeden Fall ein geschätztes Genesungsdatum. Ist das Datum des Erkrankungsbeginns unbekannt, wird stattdessen das Meldedatum zugrunde gelegt.
Die Daten werden vom RKI einmal täglich veröffentlicht. Berichtet wird das Meldedatum, d. h. das Datum, an dem ein Gesundheitsamt erstmals Kenntnis über einen Fall erlangte. Die mit Verzug gemeldeten Fälle werden nach Bekanntwerden zum ursprünglichen Meldedatum nachgetragen. Die Fälle werden derjenigen kreisfreien Stadt bzw. demjenigen Landkreis zugeordnet, aus der bzw. dem der Fall übermittelt wurde. Dies entspricht in der Regel dem Wohnort oder gewöhnlichen Aufenthaltsort der Fälle und muss nicht dem Ort entsprechen, an dem die Ansteckung stattgefunden hat.
Für regionale Vergleiche wird eine Inzidenz berechnet, indem Fallzahlen auf 100 000 Personen der Bevölkerung bezogen werden. Das Statistische Landesamt verwendet hierzu die Bevölkerungszahlen zum Stichtag 31. Dezember 2020 aus seiner Bevölkerungsfortschreibung. Die berechneten Angaben mit Bevölkerungsbezug unterschieden sich ggf. von den Werten, die vom RKI oder von anderen Stellen veröffentlicht werden und einen anderen Bevölkerungsstand zugrunde legen.
COVID-19-Impfungen: Die Daten zum Digitalen Impfquoten-Monitoring (DIM) werden vom RKI täglich über GitHub zur Verfügung gestellt. Die Daten stammen einerseits aus der DIM-Anwendung, einer web-basierten Softwarelösung zur Erfassung von COVID-19-Impfungen. Impfzentren, mobile Impfteams, Krankenhäuser, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Gesundheitsämter übermitteln Angaben zu Impfungen an die DIM-Anwendung, von wo aus das RKI die Daten abruft. Daten zu Impfungen durch Kassen- und Betriebsärztinnen und -ärzte werden andererseits von der Ärzteschaft an die Kassenärztliche Bundesvereinigung bzw. an die Privatärztliche Verrechnungsstelle weitergeleitet. Diese beiden Stellen aggregieren die ihnen übermittelten Daten und stellen täglich dem RKI einen aggregierten Datensatz bereit. Das RKI bereitet die ihm übermittelten Daten zu Impfungen auf.
Der Datensatz zu den Impfungen auf der Kreisebene erlaubt nur für die Personengruppe mit vollständigem Impfschutz die Berechnung einer Impfquote. Die regionale Zuordnung der Daten erfolgt anhand des Impfortes und nicht anhand des Wohnortes der Geimpften. Impfquoten für einzelne kreisfreie Städte oder Landkreise können deswegen nicht angegeben werden. Das Statistische Landesamt berechnet Impfquoten bis auf die Ebene der fünf rheinland-pfälzischen Planungsregionen, die die Einzugsbereiche der Oberzentren widerspiegeln. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass die Impfungen in der Planungsregion erfolgen, in der die Impflinge ihren Wohnsitz haben. Verzerrungen der regionalen Impfquoten sind möglich. Zur Berechnung der Impfquoten verwendet das Statistische Landesamt die Bevölkerungszahlen zum Stichtag 31. Dezember 2020 aus seiner Bevölkerungsfortschreibung. Die berechneten Werte unterschieden sich ggf. von den Impfquoten, die vom RKI oder von anderen Stellen veröffentlicht werden und einen anderen Bevölkerungsstand zugrunde legen.
Aus Gründen des Datenschutzes enthält der Datensatz keine Fallzahlen kleiner als fünf. Finden für eine Merkmalskombination aus Impfort (Kreisebene), Altersgruppe der Geimpften und Un-/Vollständigkeit des Impfschutzes an einem Tag weniger als fünf Impfungen statt, werden diese Impfungen zunächst nicht ausgewiesen und am Folgetag hinzuaddiert. Die Ausweisung erfolgt, wenn die kumulierte Anzahl der Impfungen für eine Merkmalskombination den Wert fünf erreicht oder übersteigt.
Intensivbettenbelegung: Die Daten zur Intensivbettenbelegung werden täglich vom DIVI-Intensivregister, einer im Zuge des COVID-19-Ausbruchs entstandenen Kooperation der DIVI e.V. (Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin) und des RKI, über die Website www.intensivregister.de zur Verfügung gestellt. Seit Mitte April 2020 sind alle intensivbettenführenden Akutkrankenhäuser in Deutschland zur täglichen Datenmeldung an das DIVI-Intensivregister verpflichtet.
Als COVID-19-Patienten/-innen werden nur Personen in intensivmedizinischer Behandlung gezählt, für die eine SARS-CoV-2-Infektion nachgewiesen wurde, und keine reinen Verdachtsfälle. Als freie Intensivbetten werden die nicht belegten, betreibbaren Plätze gezählt. Ein intensivmedizinischer Behandlungsplatz gilt als betreibbar, wenn die für die jeweilige Versorgungsstufe vorgesehenen Räume, Gerätschaften und Materialien, Betten und ärztliches sowie pflegerisches Fachpersonal vorhanden und einsatzfähig sind.
Sterbefälle (alle Todesursachen): Die täglichen Sterbefalldaten stammen aus Sonderauswertungen des Statistischen Landesamtes und basieren auf den Sterbefallmeldungen aus den Standesämtern. Bei den Daten bis 2020 handelt es sich um endgültige plausibilisierte Daten. Die Daten für das Jahr 2021 sind vorläufig, nicht umfassend plausibilisiert und unvollständig. Unter anderem sind hier nachträgliche Korrekturmeldungen noch nicht verarbeitet und der bundesländerübergreifende Datenaustausch zu Sterbefällen, bei denen Sterbeort und Wohnort nicht im selben Bundesland liegen, ist noch nicht erfolgt.
Die vom Statistischen Landesamt berechnete Übersterblichkeit basiert auf einem Vergleich absoluter Sterbefallzahlen in einem Kalendermonat mit den entsprechenden Zahlen im selben Monat der Vorjahre. Als Basis-Sterblichkeit wird der Medianwert der Sterbefallzahl im selben Monat der vier vorigen Jahre herangezogen. Die Sterbefallzahlen für den Monat Februar werden auf eine einheitliche Monatslänge normiert, um Schalttageffekte auszuschließen. Veränderungen der Bevölkerungszahl und Altersstruktur sowie weitere zeitveränderliche Faktoren mit Auswirkungen auf das Sterbegeschehen, wie beispielsweise Wettereinflüsse, werden bei der Berechnung der Übersterblichkeit nicht berücksichtigt.