Umwelt: Zeitreihen Land
Erläuterungen und Hinweise
Berichtskreis
Zum Berichtskreis der Erhebung gehören alle Betriebe und Einrichtungen, die Waren, Bau- oder Dienstleistungen für den Umweltschutz herstellen bzw. erbringen. Da der Berichtskreis nicht unmittelbar aus dem für statistische Zwecke eingerichteten Unternehmensregister gebildet werden kann, basiert die Berichtskreisfindung in erster Linie auf einer systematischen Befragung ausgewählter Wirtschaftszweige und einer gezielten Auswertung von Produktionsstatistiken, Messelisten und sonstigen Verzeichnissen.
Seit dem Berichtsjahr 2016 sind Betriebe und Einrichtungen von der Erhebung ausgenommen,
- die den Wirtschaftsabteilungen Abwasser-, Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen (WZ 37 – 39) oder dem Wirtschaftsabschnitt Landwirtschaft (WZ A) angehören
- die dem Produzierenden Gewerbe angehören mit weniger als 20 tätigen Personen
- die ausschließlich Dienstleistungen erbringen und damit weniger als 1 Million Euro Gesamtumsatz im Jahr erzielen
Methodische Hinweise
Im Rahmen der Erhebung werden von jedem Berichtspflichtigen die folgenden Merkmale erfragt: Umsatz mit Umweltschutzgütern und Umweltschutzleistungen (Waren, Bau- und Dienstleistungen) sowie Beschäftigte für den Umweltschutz. Unter Umweltschutz ist im Rahmen dieser Erhebung die Vermeidung, Verhinderung bzw. Beseitigung von schädigenden Einflüssen auf die Umwelt aus Produktion und Konsum zu verstehen. Nicht in diese Erhebung fallen Waren, Bau- und Dienstleistungen, die dem Arbeitsschutz dienen, Energieerzeugnisse (z. B. Biokraftstoffe, Brennholz), Entsorgungsdienstleistungen oder reine Handelsleistungen sowie Umsätze aus der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien.
Das Erhebungsmerkmal Umsatz wird getrennt nach inländischen und ausländischen Abnehmern erfasst. Die Umsätze sind mit Hilfe eines Verzeichnisses nach den dort gelisteten Leistungen für den Umweltschutz zu differenzieren. Anhand der dafür vergebenen Schlüsselnummern können die Umsätze mit Waren, Bau- und Dienstleistungen für den Umweltschutz nach den Umweltbereichen Abfallwirtschaft, Abwasserwirtschaft, Lärmbekämpfung, Luftreinhaltung, Arten- und Landschaftsschutz, Schutz und Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser sowie Klimaschutz ausgewiesen werden. Für Umweltschutzleistungen, die nicht immer nur einen Umweltbereich zugeordnet werden können, gibt es zudem eine umweltbereichsübergreifende Kategorie.
Mit der Einführung eines neuen Verzeichniskataloges ab dem Berichtsjahr 2011 hat sich die Abgrenzung der Umweltbereiche grundsätzlich verändert. Die Daten sind daher nur eingeschränkt vergleichbar. Auf die insgesamt nachgewiesenen Umweltumsätze hatte diese Änderung nur geringe Auswirkungen.
Da ab dem Berichtsjahr 2016 mit der Änderung des Umweltstatistikgesetzes eine Abschneidegrenze eingeführt wurde, hat sich die Zahl der befragten Betriebe deutlich – die gemeldeten Umsätze jedoch nur geringfügig – verringert.
Da die Zuordnung der Waren- Bau und Dienstleistungen für den Umweltschutz im Wesentlichen durch die Betriebe selbst erfolgen, führen geänderte Einschätzungen der Berichtspflichtigen bzgl. der Umweltrelevanz zu einem geänderten Meldeverhalten.