Mikrozensus: Methode
Im Rahmen des Mikrozensus, der repräsentativen Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland, werden jährlich ein Prozent aller Privathaushalte befragt. In Rheinland-Pfalz umfasst die Befragung 20.000 Haushalte mit zusammen rund 42.000 Personen.
So läuft die Befragung
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Erhebungsbeauftragte führen Vorbegehungen durch
Zur Ermittlung der zu befragenden Haushalte/Personen an den ausgewählten Adressen werden Erhebungsbeauftragte eingesetzt (Vorbegehung). In größeren Gebäuden ist es zum Teil erforderlich, eine sogenannte Gebäudeteilung vorzunehmen, wodurch nur ein Teil der Haushalte in die Befragung gelangt.
Die Erhebungsbeauftragten haben einen Ausweis vom Statistischen Landesamt dabei, den sie auf Verlangen gerne vorzeigen und der mit einem gültigen Lichtbildausweis als Nachweis ihrer Tätigkeit als Beauftragte des Landesamtes dient. Alle Erhebungsbeauftragten haben sich schriftlich zu absoluter Verschwiegenheit und Geheimhaltung verpflichtet.
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Wann finden Befragungen in welchen Städten und Gemeinden statt?
In größeren Städten finden Befragungen in der Regel ganzjährig statt, in kleineren Gemeinden sind die Interviewer nur in einem Monat oder wenigen Monaten unterwegs. Die folgenden Dateien geben einen Überblick darüber, in welchen Monaten Befragungen in welchen Städten und Gemeinden stattfinden. Die Dateien enthalten neben den Ortsnamen die Postleitzahlen; Kommunen mit mehreren Postleitzahlen sind grau unterlegt.
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Aufforderung zur Auskunftserteilung erfolgt schriftlich
Das Statistische Landesamt sendet den ausgewählten Haushalten eine Aufforderung zur Auskunftserteilung per Post zu. Diesem Schreiben sind Zugangskennungen enthalten, sodass die Auskunft online erteilt werden kann. Alternativ kann auch ein Erhebungsbogen angefordert werden, um die erforderlichen Auskünfte schriftlich zu erteilen.
Säumige Haushalte werden im Rahmen eines Mahnwesens erinnert. -
Fragenprogramm
Im Mikrozensus werden Fragen zu unterschiedlichen Themenbereichen gestellt. Die wichtigsten sind:
Angaben zu den Haushaltsmitgliedern (Geschlecht, Geburtsjahr, Familienstand, Staatsangehörigkeit)- Erwerbstätigkeit, Beruf, Arbeitssuche
- Schule, Studium
- Aus- und Weiterbildung
- Lebensunterhalt, Einkommen
- Altersvorsorge
- Wohnsitz und Erwerbsbeteiligun
Folgende Zusatzprogramme werden – jährlich wechselnd – jeweils im Rhythmus von vier Jahren erhoben:
- Wohnsituation, Migration im weiteren Sinne
- Kranken-, Renten- und Lebensversicherung
- Pendlerverhalten
- Gesundheit
So erfolgt die Auswahl der Haushalte
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Auswahlgrundlage
Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, für die ein Prozent der Bevölkerung in Rheinland- Pfalz befragt werden. Auswahlgrundlage sind die Ergebnisse des Zensus 2011. Ausgewählt werden nicht Personen, sondern Gebäude. Befragt werden alle Mitglieder der Haushalte, die in den ausgewählten Gebäuden zum Befragungszeitpunkt wohnhaft sind.
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Stichprobenziehung
Die Stichprobe des Mikrozensus wird nach einem mathematischen Zufallsverfahren bestimmt. Das Verfahren wird auch als „einstufig geschichtete Klumpenstichprobe“ bezeichnet. Dabei wird die Fläche des Landes in künstlich abgegrenzte Flächen eingeteilt. Jede dieser Flächen hat die gleiche statistische Chance, ausgewählt zu werden. Jede der ausgewählten Flächen – so genannte Auswahlbezirke – umfasst etwa zehn Gebäude. Bei größeren Gebäuden kann auch nur ein Gebäudeteil in die Stichprobe gezogen werden.
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Rotation
Die Befragung erfolgt in sogenannten Auswahlbezirken. Diese umfassen einen oder mehrere Adressen einer oder mehrerer Gemeinden. Die zum Auswahlbezirk gehörenden Gebäude und Haushalte werden innerhalb von fünf Jahren grundsätzlich vier Mal befragt. Bei rund 50 % der Haushalte erfolgt die Befragung einmal jährlich, bei den anderen Haushalten finden die 2. und 4. Befragung bereits 13 Wochen nach der 1. bzw. 3. Befragung statt, sodass die vier Befragungen innerhalb eines Zeitraums von 15 Monaten erfolgen.
Jedes Jahr wird ein Viertel der Stichprobe ausgetauscht.