Informationen für Mitglieder der Unfallkasse Rheinland-Pfalz
Anders als in den weiteren Zweigen der Sozialversicherung wird der Unfallversicherungsbeitrag alleine von den Mitgliedern gezahlt. Die Versicherten (Beschäftigte, Schüler, ehrenamtlich Tätige, etc.) zahlen hier keine Beiträge. Der Grund liegt darin, dass mit der gesetzlichen Unfallversicherung die Haftpflicht des Unternehmers für die eigenen Beschäftigten abgelöst wird.
Ereignet sich ein Unfall, haben die Beschäftigten keine Ansprüche gegen ihr Unternehmen. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, die dann ebenfalls keine Ansprüche gegen die Schule haben. Hier greift die gesetzliche Unfallversicherung. Alle Leistungen für die Versicherten werden von der Unfallkasse Rheinland-Pfalz erbracht. Im Folgenden informieren wir Sie zu aktuellen Themen, die speziell die Mitglieder betreffen.
Zuständigkeitsänderungen in der Unfallversicherung
Zum 01.01.2013 hat der Gesetzgeber die Zuständigkeitsregelungen der Unfallversicherungsträger überarbeitet. Die Novellierung hat Auswirkungen auf die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen für die rechtlich selbstständigen Unternehmen von Ländern und Kommunen sowie für die kommunalen Versorgungsbetriebe.