Häusliche nicht erwerbsmäßige Pflege

Wer ist versichert?

Unter dem Begriff „Pflegepersonen“ versteht man Menschen, die nicht erwerbsmäßig eine pflegebedürftige Person in häuslicher Umgebung pflegen. Der Versicherungsschutz besteht, sobald eine Pflegetätigkeit aufgenommen worden ist. Eine Anmeldung der pflegerischen Tätigkeit bei der Unfallkasse ist nicht notwendig. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz ist für die Versicherten kraft Gesetz beitragsfrei. Die Kosten tragen die Kommunen.

Was ist versichert?

Versichert sind Arbeitsunfälle, d. h. Unfälle, die mit der Pflegetätigkeit zusammenhängen und Berufskrankheiten, die durch die Pflegetätigkeit entstanden sind und in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgeführt sind, z. B. Infektions- oder Hautkrankheiten.

Welche Tätigkeiten sind versichert?

Pflegepersonen sind gesetzlich unfallversichert, wenn sie Tätigkeiten im Bereich der Grundpflege ausführen. Dazu zählen: Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege), Ernährung (Vor- und Zubereitung der Nahrung oder Hilfe bei der Nahrungsaufnahme), Mobilität (Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen, beim An- und Auskleiden).

Hauswirtschaftliche Versorgung, z. B. Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Wechseln und Waschen der Bettwäsche und der Kleidung sowie das Beheizen der Wohnung. Auch auf dem direkten Weg zum oder vom Ort der Pflegetätigkeit besteht Unfallversicherungsschutz.

Nicht versichert sind Tätigkeiten, die nicht überwiegend der pflegebedürftigen Person zugute kommen. So ist z. B. die Essenszubereitung für die ganze Familie keine versicherte Tätigkeit, auch wenn die Pflegebedürftige ebenfalls am Familienessen teilnimmt. In diesem Fall steht die Familie und nicht die Pflege im Vordergrund der Tätigkeit.

Leistungen im Falle eines Unfalls

Ausführliche Informationen hierzu finden Sie unter

www.ukrlp.de
www.bmas.de

Kontakt

Unfallkasse Rheinland-Pfalz
Orensteinstr. 10
56626 Andernach
Telefon: 02632 960-0