Sonderbetriebe

Informationen und Regelungen

Zu unseren Mitgliedsunternehmen gehören auch Betriebe, die auf den ersten Blick nicht dem öffentlichen Sektor zugerechnet würden. Beispielhaft seien hier Beschäftigungsgesellschaften, Wohnungsbaugesellschaften oder der Flugplatz Hahn genannt.

Durch die breit gefächerten Tätigkeitsbereiche und die Vielschichtigkeit dieser Betriebe kommt einem wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutz eine besondere Bedeutung zu. Da sich diese Betriebe im Regelfall in einem direkten Konkurrenzverhältnis zu privaten Anbietern befinden, sind geringe Beiträge für den Unfallversicherungsträger und möglichst wenige Ausfälle von Beschäftigten bedeutsam für die Wirtschaftlichkeit und die Kostenstruktur dieser Unternehmen. Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass die Beitragshöhe für den Unfallversicherungsträger ganz wesentlich vom Unfallgeschehen und dem Schadensverlauf beeinflusst wird.

 

Fachinfo und Regelungen

Die Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sind in staatlichen Rechtsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Regeln über Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie sonstigen Informationen zusammengefasst. Wegen der Vielschichtigkeit dieser Betriebe, ist eine abschließende Aufzählung des Regelwerkes nicht möglich. Neben den allgemeinen Regelungen ist jedoch die nachfolgende fachspezifische Schrifte von besonderem Interesse.
Diese Regelungen finden Sie auf der Seite der DGUV:

  • Gefahrstoffe in Werkstätten (DGUV Information 213-033, bisher: GUV-I 8625)

Kontakt

Unfallkasse Rheinland-Pfalz
Orensteinstr. 10
56626 Andernach
Telefon: 02632 960-0