Prozessbegleitung im BGM

Die Unfallkasse berät und begleitet Ihre Mitgliedsorganisationen in allen wichtigen Fragen des Gesundheitsschutzes und der Gesundheitsförderung. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Organisationsberatung im Sinne einer Verhältnisprävention.

Im Rahmen der spezifischen BGM-Beratung können ausgewählte Organisationen in einem zweijährigen Unterstützungs- und Beratungsprozess intensiv fit gemacht werden, um ein BGM zu implementieren, Strukturen aufzubauen, passgenaue Maßnahmen durchzuführen und Erfolge zu bilanzieren.

Grundlage dieser tiefen Zusammenarbeit ist jeweils eine verbindliche Vereinbarung zur Zusammenarbeit. Die  Führungsspitzen beider Organisationen besiegeln diesen Kooperationsvertrag durch ihre Unterschriften.

Am Ende des Prozesses sollen die Organisationen in der Lage sein, den weiteren Prozess selbstständig fortzusetzen und das Engagement für Gesundheitsschutz- und Gesundheitsförderung langfristig im Betrieb zu etablieren.

In den zurückliegenden Jahren begleitete und beriet die Unfallkasse vielfältige Mitgliedsorganisationen aus den Bereichen Verwaltung, Justiz, Bildung, Gesundheitswesen, Kommunen, mittlere und obere Landesbehörden sowie Ministerien. Dabei wurde für mehr als 11.000 Versicherte die Gesundheit am Arbeitsplatz zum bedeutenden Organisationsthema.

Kontakt

Unfallkasse Rheinland-Pfalz
Orensteinstr. 10
56626 Andernach
Telefon: 02632 960-0