Fachbereich 1: Zentrale Dienste
Der Fachbereich gliedert sich in die Sachgebietsgruppen Organisation, Finanzen und Management & Marketing.
Sachgebietsgruppe Organisation
Dem Fachbereichsleiter obliegt gleichzeitig die Büroleitung. In dieser Eigenschaft unterstützt und berät er die Verwaltungsspitze (Bürgermeister) bei den Managementaufgaben und es obliegt ihm die Geschäftsführung von Rat und Ausschüssen der Verbandsgemeinde, der Stadt und der Ortsgemeinden sowie der Zweckverbände.
Sämtliche Angelegenheiten des Personals der Verbandsgemeinde, der Stadt und der Ortsgemeinden einschl. der Zweckverbände werden hier bearbeitet. Bewerbungen sind an die Personalstelle der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar zu richten. Wenn eine Stelle neu besetzt werden soll oder eine Ausbildungsstelle frei wird, erfolgt eine entsprechende Stellenausschreibung im Bekanntmachungsblatt der VG sowie auf unseren Webseiten.
Das Wahlbüro bereitet sämtliche Wahlen wie Bundestagswahl, Landtagswahl, Kommunalwahl, Europawahl, Wahl der Beiräte für Migration und Integration vor und organisiert deren Durchführung einschl. der Auswertung der Wahlergebnisse. Hier werden auch die Briefwahlunterlagen beantragt. Bei Fragen wegen des aktiven und passiven Wahlrechts wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Wahlbüros. Auch die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis erfolgt hier. Zu den jeweils stattfindenden Wahlen erfolgen zeitnah individuelle Veröffentlichungen.
Sachgebietsgruppe Finanzen
Zu den wesentlichsten Aufgaben der Kämmerei gehört das Haushalts- und Rechnungswesen für die VG, die Stadt und die Ortsgemeinden sowie die Zweckverbände und den Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung“, also die Aufstellung der Haushaltsplanentwürfe und die Ausführung der vom Rat beschlossenen Haushaltssatzungen sowie die Rechnungslegung einschl. Durchführung der Rechnungsprüfungen durch die Rechnungsprüfungsausschüsse oder beim Eigenbetrieb durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Kommunale Steuern sind die Grundsteuern A und B, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer. Daneben werden Abwasserentgelte wie Kanalgebühren für Schmutzwasser und der wiederkehrende Beitrag für Oberflächenwasser erhoben.
Im eigentlichen Sinne gibt es keine Kasse mehr, da Ein- und Auszahlungen auf den unbaren Zahlungsverkehr beschränkt sind. Insofern handelt es sich hier um reine buchhalterische Tätigkeiten.
Verantwortlich für die Kassengeschäfte ist der Kassenverwalter. Damit Mahnungen oder Vollstreckungsmaßnahmen bei Versäumnissen an Fälligkeitsterminen vermieden werden können, wird empfohlen, der Verbandsgemeindekasse eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Die Vollstreckungsstelle ist auch für fremde Einziehungsersuchen im Wege der Amtshilfe zuständig.