Beantragung eines Kinderreisepasses
(Bearbeitungszeit – sofortige Ausstellung)
Wer kann einen Kinderreispass beantragen:
- Sorgeberechtige (Eltern)
- Pflegeeltern mit Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Vormund
Die Anwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils ist bei der Antragstellung zwingend notwendig.
Eine Beantragung mit Vollmacht ist nicht möglich.
Das Kind muss bei der Beantragung zwingend dabei sein.
Schreibkundige Kinder müssen mit Vollendung des 10. Lebensjahres den Kinderreisepass selbst unterschreiben.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- alter Kinderreispass, Kinderausweis (grün) sofern vorhanden
- Ausweisdokument des antragstellenden Elternteils
- Einverständniserklärung des abwesenden Elternteils
- unbedingt Geburtsurkunde
- biometrisches Foto
Gebühr: 13,00 € - Gültigkeit: 1 Jahr,
(kann bis zum 12. Lebensjahr verlängert werden)
6,00 € - Verlängerung und Aktualisierung
Formular für Einverständniserklärung – siehe unter „Formulare – Meldewesen“
Verlust oder Diebstahl des Kinderausweises
Folgende Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen:
- Identitätsnachweis, sofern keine alten Ausweisdokumente mehr vorhanden sind
- bei Diebstahl die Diebstahlsanzeige der Polizei
Tipp:Lassen sie 4 Wochen vergehen, bevor sie einen neuen Kinderreisepass beantragen; vielleicht findet er sich wieder.
Ansprechpartner:
Andreas Güth
Tel: 0261 6503 186
Fax: 0261 6503 177
E-Mail: andreas.gueth@vg-vallendar.de
Bianca Ohlig
Tel: 0261 6503 185
Fax: 0261 6503 177
E-Mail: bianca.ohlig@vg-vallendar.de
Daniela Schwickert-Göösch
Tel: 0261 6503 184
Fax: 0261 6503 177
E-Mail: daniela.schwickert-goeoesch@vg-vallendar.de
Sascha Klöckner
Tel: 0261 6503 118
Fax: 0261 6503 177
E-Mail: sascha.kloeckner@vg-vallendar.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:00 -12:00 Uhr
Mo. 14:00 -16:00 Uhr
Mi. 14:00 -17:30 Uhr