1. An- und Ummeldung:
Bei persönlicher Vorsprache erledigen wir Ihre An- oder Ummeldung online. Sie müssen dann nur noch den Meldeschein unterschreiben und Ihren Personalausweis zur Anschriftenänderung vorlegen.
Sind Sie an einer persönlichen Vorsprache gehindert, können Sie sich bei der Abgabe des Meldescheins vertreten lassen. Der ausgefüllte Meldeschein muss aber von Ihnen eigenhändig unterschrieben sein.
Unterlagen:
• Personalausweis
• Reisepass
• Kinderausweis, Kinderreisepass
• Meldeschein
• Wohnungsgeberbestätigung gemäß § 19 Abs. 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
2. Abmeldung:
Sofern Sie im Inland umziehen, müssen Sie sich nur noch bei der neuen Meldebehörde anmelden. Eine Abmeldung Ihrer bisherigen Wohnung ist nicht mehr vorgesehen.
Die Meldepflicht besteht allerdings weiterhin
- bei Wegzug ins Ausland,
- bei ersatzloser Aufgabe einer Wohnung,
wenn gleichzeitig noch eine weitere Wohnung besteht,
- bei einer Abmeldung ohne festen Wohnsitz.
Ansprechpartner:
Andreas Güth
Tel: 0261 6503 186
Fax: 0261 6503 177
E-Mail: andreas.gueth@vg-vallendar.de
Bianca Ohlig
Tel: 0261 6503 185
Fax: 0261 6503 177
E-Mail: bianca.ohlig@
vg-vallendar.de
Daniela Schwickert-Göösch
Tel: 0261 6503 184
Fax: 0261 6503 177
E-Mail: daniela.schwickert-goeoesch@vg-vallendar.de
Sascha Klöckner
Tel: 0261 6503 118
Fax: 0261 6503 177
E-Mail: sascha.kloeckner@vg-vallendar.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:00 -12:00 Uhr
Mo. 14:00 -16:00 Uhr
Mi. 14:00 -17:30 Uhr