Lärmaktionsplanung der Verbandsgemeinde Vallendar
Die Verbandsgemeinde Vallendar ist aufgrund der EU-Umgebungslärmrichtlinie und nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) verpflichtet, für alle im Verbandsgemeindegebiet befindlichen Hauptverkehrsstraßen einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Im Verbandsgemeindegebiet sind dies die A 48 sowie die B 42. Der Entwurf der Lärmaktionsplanung wurde den Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorgelegt. Zudem wurde die Entwurfsfassung in der Zeit vom 18.06.2018 bis 20.07.2018 öffentlich ausgelegt.
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 8. November 2018 die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und die entsprechende Anpassung des Entwurfs beschlossen. Damit liegt nun die Endfassung der Lärmaktionsplanung in Lang- und Kurzfassung vor. Die Gutachten können hier eingesehen werden. Die Fortschreibung der Lärmaktionsplanung ist für 2023 vorgesehen.
Fachbereich 2
Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen,
Umwelt- und Naturschutz
Ursula Völl
Tel. 0261 – 6503-157
Lärmaktionsplanung nach § 47d BImSchG der Verbandsgemeinde Vallendar - Kurzfassung
Lärmaktionsplanung nach § 47d BImSchG der Verbandsgemeinde Vallendar - Langfassung