Abwasserbeseitigung (kommunaler Betrieb)
Die Abwasserbeseitigung umfasst die Wartung und Unterhaltung des Kanalsystems einschließlich der Pumpwerke und Regenüberlaufbauwerke (Technischer Bereich).
Hierzu erforderlich sind Kanalspülungen, Kamerabefahrungen, (im öffentlichen Kanal) und letztlich die Verarbeitung und Aktualisierung im Kanalkataster.
Weiterhin werden das Verfahren der Grubenleerungen und die Überwachung der Herstellung von Kanalhausanschlüssen bearbeitet.
Im Bereich der Entwässerungsanlagen werden die Bauwerke und Kanäle in Zusammenarbeit mit den betreuenden Ingenieurbüros geplant, von den Firmen gebaut und letztlich in Betrieb genommen.
Die Abwasserbeseitigung ist unterteilt in die kaufmännische Betriebsführung (Fachbereich 1) und die technische Betriebsführung (Fachbereich 2).
Gem. § 66 (1) Ziffer 6 GemO RP ist die Abwasserbeseitigung in ihrem Zuständigkeitsbereich Aufgabe der Verbandsgemeinde.
Einrichtungen und Anlagen der Abwasserbeseitigung sind als Eigenbetriebe oder nach den Bestimmungen der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) zu verwalten.
Der Verbandsgemeinderat Vallendar hat sich mit Erlass einer Betriebssatzung für die „eigenbetriebsähnliche“ Betriebsführung als kostengünstigste Lösung entschieden. Gegenstand der Abwasserbeseitigung ist die Ableitung und unschädliche Beseitigung von Schmutz- und Regenwasser von den in der Verbandsgemeinde Vallendar gelegenen Grundstücken und das Abfahren und Verwerten von Schlamm aus zugelassenen Kleinkläranlagen.
Organe des Betriebes:
Bürgermeister Fred Pretz ist gleichzeitig verantwortlicher Werkleiter und Dienstvorgesetzter der Bediensteten des Bereiches Abwasserbeseitigung.
Für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die einheitliche Leitung des Rechnungswesens ist der Fachbereich 1 - Sachgebietsgruppe Finanzen - unter der Leitung von Herrn Markus Hollerbach und für die technische Leistungsfähigkeit und die Leitung des technischen Betriebes der Fachbereich 2 unter Leitung von Herrn Mario Orlovic zuständig.
Gemeinsam erfüllen beide Fachbereiche auch die sonstigen der Werkleitung nach der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung zugewiesenen Aufgaben.
Der Verbandsgemeinderat wählt einen Werksausschuss, der aus Ratsmitgliedern und weiteren sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern bestehen kann.
Den Vorsitz im Werksausschuss hat Bürgermeister Fred Pretz.
Der Ausschuss ist für folgendes zuständig:
- Verfügung über das der Abwasserbeseitigung dienende Verbandsgemeindevermögen bis zu einer Wertgrenze von 15.000 € im Einzelfall,
- Genehmigung von die Abwasserbeseitigung betreffenden Verträgen der Verbandsgemeinde mit dem Bürgermeister und den Beigeordneten bis zu einer Wertgrenze von 15.000 €,
- Zustimmung zu erfolgsgefährdenden Mehraufwendungen , wenn diese 5.000 € überschreiten,
- die Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel sowie die Zustimmung zum Abschluss von sonstigen Verträgen, wenn der Wert im Einzelnen den Betrag von 15.000 € übersteigt, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Betriebsführung, für die der Bürgermeister alleine zuständig ist, handelt,
- Erlass von Forderungen, soweit sie nicht zu den Geschäften der laufenden Betriebsführung gehören,
- Einleitung und Fortführung von Gerichtsverfahren und den Abschluss von Vergleichen.
Der Verbandsgemeinderat beschließt über alle Angelegenheiten der Abwasserbeseitigung, die nicht ausdrücklich dem Werksausschuss übertragen worden sind.
Nicht auf den Werksausschuss können folgende Aufgaben des Verbandsgemeinderates übertragen werden:
- die Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes,
- die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes,
- die Bestellung der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers
- die Zustimmung zur Bestellung der Werkleitung,
- der Abschluss von Verträgen, die die gemeindliche Haushaltswirtschaft erheblich belasten
- die Rückzahlung von Eigenkapital.
Im Werksausschuss werden die Angelegenheiten des Verbandsgemeinderates vorberaten und eine Beschlussempfehlung für den Rat ausgesprochen.
Der Werksausschuss tagt regelmäßig 14 Tage vor einer Verbandsgemeinderatssitzung. Wenn abschließend beraten wird, sind die Sitzungen des Werksausschusses öffentlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
Die aktuellen Gebühren und Beiträge erfahren Sie hier.
Technische Grundlagen:
Die folgenden technischen Kennziffern geben Auskunft über den Betriebsumfang der Abwasserbeseitigung zum Bilanzstichtag 31.12.2021:
Abwassersammelanlagen:
Pumpwerke: | 13 |
Verbindungssammler: | 8.750 lfm |
Sammler in der Ortslage: | 82.970 lfm |
Regenüberlaufbauwerke: | 27 |
Regenrückhaltebauwerke: | 19 |
Hausanschlüsse: | 5.836 |
Grundstückseinleiter: | 4.816 |