Bundestagswahl: Pressemitteilungen

Landeswahlleiter Marcel Hürter teilt mit: „Die öffentliche Sitzung des Landeswahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des endgültigen Ergebnisses der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag in Rheinland-Pfalz findet am Freitag, 6. Oktober 2017, um 10 Uhr, in Mainz, Abgeordnetenhaus, Kaiser-Friedrich-Straße 3, Saal 401, statt.“

 

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Der hohe Briefwähleranteil und die zentrale Auszählung der Briefwahlen auf Verbandsgemeindeebene führen zu teilweise verzerrten Darstellungen der Bundestagswahlergebnisse in den Ortsgemeinden. „Dieses Problem ist durch den starken Anstieg der Briefwähler in diesem Jahr offensichtlich geworden“, so Landeswahlleiter Marcel Hürter. „Wir werden für die kommenden Wahlen nach Lösungen suchen“.

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Die CDU ist bei der Bundestagswahl auch in Rheinland-Pfalz stärkste politische Kraft. Nach dem vorläufigen Endergebnis, das Landeswahlleiter Marcel Hürter in Bad Ems bekannt gab, erhielt sie 35,9 Prozent der Zweitstimmen, das waren 7,4 Prozentpunkte weniger als im Jahr 2013. Die SPD verlor 3,3 Prozentpunkte und kam auf 24,2 Prozent.

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Von den rund 3,1 Millionen Wahlberechtigten in Rheinland-Pfalz haben bis Donnerstag bereits 27,8 Prozent Briefwahl beantragt. Das hat eine Befragung des Landeswahlleiters bei allen Kommunen im Land ergeben. „Gegenüber der Bundestagswahl 2013 ist die Zahl der Wahlberechtigten, die einen so genannten Wahlschein beantragt haben, deutlich gestiegen“, erklärte Landeswahlleiter Marcel Hürter. Damals hatten bis zum Donnerstag vor der Wahl 20,7 Prozent für die Briefwahl entschieden.

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In sechs Wochen wird über die Verteilung der 598 Abgeordnetensitze im Deutschen Bundestag neu entschieden. Zur Bundestagswahl am 24. September 2017 sind in Rheinland-Pfalz die Landeslisten von insgesamt 14 Parteien zugelassen worden. Das sind genauso viele wie bei der Bundestagswahl 2013. In den 15 Wahlkreisen wurden darüber hinaus die von diesen 14 Parteien sowie die von zwei weiteren Parteien, für die keine Landesliste eingereicht worden ist, und von fünf Einzelbewerbern eingereichten 129 Kreiswahlvorschläge zugelassen.

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Die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 24. September 2017 können jetzt beantragt werden. Dazu ist ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit den Briefwahlunterlagen erforderlich. Dieser kann schriftlich oder auch mündlich, aber nicht telefonisch, bei der jeweiligen Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung bis zum 22. September 2017 gestellt werden. In Ausnahmefällen ist dies auch noch am Wahltag bis 15 Uhr möglich, wenn eine plötzliche Erkrankung des Wahlberechtigten nachgewiesen wird.

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