Der Waldschutz ist eine der Grundaufgaben der Forstämter. Unsere Förster haben stets ein wachsames Auge auf die ihnen anvertrauten Wälder und stehen auch für Fragen der Privatwaldbesitzer zur Verfügung.
Bei ungewöhnlichen oder komplexen Waldschutzproblemen sollte der Waldschutzreferent der Zentralstelle der Forstverwaltung (ZdF) hinzugezogen werden. Die ZdF (Abteilung 4.2 Waldschutz) kümmert sich um alle Waldschutzthemen und -aufgaben, die Rheinland-Pfalz betreffen.
Wissenschaftliche Unterstützung und Waldschutzforschung betreiben die Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz FAWF mit Schwerpunkt auf dem abiotischen Waldschutz, und die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg FVA, die für Rheinland-Pfalz den biotischen Waldschutz abdeckt.