Jugendarbeit in RLP

Grundsätzlich ist die Finanzierung von Jugendarbeit Aufgabe der Kommune, das heißt, die zuständigen Stadt- und Kreisjugendämter sind die richtigen Ansprechpartner und können bei Fragen weiterhelfen.

Für alle, die es selbst wissen wollen (und auch für die Kolleg*innen in den Jugendämtern) haben wir hier die finanziellen Fördermöglichkeiten zusammengestellt.


Förderung der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit — VV-JuFöG
Die Förderung von Einzelmaßnahmen der Jugendarbeit in Rheinland-Pfalz übernimmt das Landesjugendamt nach der Verwaltungsvorschrift Förderung der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit — VV-JuFöG. Weitere Informationen dazu gibt es im Kapitel Förderung von Einzelmaßnahmen und Projekten.


Lokale Fördermöglichkeiten
Außer über das Land Rheinland-Pfalz können Kinder- und Jugendprojekte natürlich auch über andere, private Fördertöpfe finanziert werden — einen Überblick hierzu findet man hier:


Landesjugendplan Rheinland-Pfalz
Im Landesjugendplan Rheinland-Pfalz ist die Kinder- und Jugendpolitik des Landes Rheinland-Pfalz festgeschrieben. Hier finden sich die wichtigsten Informationen über die Verteilung und die Höhe der finanziellen Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz für den Bereich Jugend. Gleichzeitig legt die Landesregierung darin auch fest, welche Bildungs-, Beratungs- oder Freitzeitmaßnahmen wie viel finanzielle Unterstützung bekommen werden.

Eine genauen Überblick über die Höhe der Fördermittel und deren Zweckbestimmung gibt unsere Übersicht: