Zur Stärkung, Anerkennung und Unterstützung der ehrenamtlicher Jugendleiter*innen gibt es seit 1998 die Jugendleiter*in-Card Juleica. Diese kann von allen beantragt werden, die bei einem freien oder öffentlichen Träger der Jugendhilfe ehrenamtlich tätig sind.
Das Konzept wird von den Ehrenamtlichen gut angenommen, im Schnitt werden monatlich etwa 150 Anträge auf eine Juleica beim Landesjugendring gestellt.
Welche Voraussetzungen für das Erlangen der Jugendleiter*in-Card in Rheinland-Pfalz zu erfüllen sind, wie das Antragsverfahren funktioniert und welche Vergünstigungen die Juleica-Inhaber*innen erhalten, wird unter folgenden Links beschrieben:
Die rheinland-pfälzischen Verfahrensweisen und Vorschriften in Bezug auf Antrag, Gültigkeit und Zweck der Juleica sind durch eine Bekanntmachung des Jugendministeriums geregelt.
Hintergrund: Die Einführung der Juleica wurde im November 1998 in einer Vereinbarung der Obersten Landesjugendbehörden auf Grundlage des § 73 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) beschlossen.
Sie dient auch als Legitimation gegenüber den Sorgeberechtigten der minderjährigen Teilnehmern in der Jugendarbeit oder als Nachweis für die Inanspruchnahme von Sonderurlaub nach dem