Studierendenservice Antrag auf Rückerstattung des Semesterbeitrages

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Bitte beachten Sie nachstehende Regelungen zur Erstattung des Semesterbeitrages:

Der Antrag auf Rückzahlung des Semesterbeitrages ist innerhalb eines Monats nach der Exmatrikulation bzw. des Widerrufes der Einschreibung oder aber der Kenntnis der Exmatrikulations- bzw. Widerrufgrundes zu stellen.

Bitte beachten Sie, dass nach Validierung Ihres Studienausweises, eine Rückzahlung des Semesterbeitrages nicht mehr möglich ist!

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