Der Antrag auf Beurlaubung ist innerhalb der Rückmeldefrist zu stellen.
Eine Beurlaubung während des 1. Semesters ist leider nicht möglich.
Dem Antrag auf Beurlaubung muss ein Nachweis über den Beurlaubungsgrund beigefügt werden.
Gründe für die Beurlaubung können sein:
- Krankheit
- Ableistung eines vorgeschriebenen Praktikums
- Schwangerschaft / Erziehung eines Kindes
- Eine Tätigkeit in der studentischen Selbstverwaltung oder in Hochschulorganen
- Auslandsstudium oder Auslandsaufenthalt zum Zwecke einer Fort- und Weiterbildung
- Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen
- Betriebliche Belange im Rahmen eines berufsbegleitenden, berufsintegrierten oder dualen Studiums
Während eines Urlaubssemesters können keine Leistungen erbracht werden.
Ausnahmen:
- Schwangerschaft / Erziehung eines Kindes
- Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen.
Bitte beachten Sie, dass auch für ein Urlaubssemester der Semesterbeitrag zu entrichten ist.