Studierendenservice Exmatrikulation

Der Antrag auf Exmatrikulation kann jederzeit zum aktuellen oder zu einem zukünftigen Datum gestellt werden.

Die Entlastungsunterschriften können Sie entweder im Vorhinein einholen, um Ihre Ematrikulationsbescheinigung im Anschluss dirket mitnehmen zu können.

Sollten es Ihnen nicht möglich sein die Entlastungsunterschriften einzuholen, können wir dieses auf dem internen Postwege für Sie erledigen. Anschließend senden wir Ihnen die Exmatrikulationsbescheinigung zu.

Bei Exmatrikulation nach erfolgter Rückmeldung vor dem 1. März (Sommersemester) bzw. vor dem 1. September (Wintersemester) kann der Semesterbeitrag auf Antrag erstattet werden.
Nach Validierung Ihres Studierendenausweises ist eine Rückerstattung des Semesterbeitrages jedoch ausgeschlossen.

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