Prüfungsamt Prüfungsrücktritt

Ein Rücktritt von einer Pfüfungsanmeldung ist nur innerhalb der An-/Abmeldephasen möglich. Die genauen Termine für die An-/Abmeldephasen entnehmen Sie bitte den Aushängen der Fachrichtung Maschinenbau.

Bei Pflichtanmeldungen ist keine Abmeldung möglich.

Bei Krankheit ist eine vom Arzt attestierte Prüfungsunfähigkeit möglich. Das Attest muss spätestens am dritten Tag im Original beim Prüfungsamt der Fachrichtung vorliegen. Bitte beachten Sie dazu das Formular: Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit (Ärztliches Attest)

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