Es ist nicht möglich, rückwirkend einen Antrag auf Exmatrikulation zu stellen. Der früheste Tag der Exmatrikulation ist ein Tag nach Antragstellung.
Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn er vollständig ausgefüllt eingereicht wurde, d. h. auch alle Entlastungsunterschriften müssen bei Eingang im Studierendenservice vorhanden sein!
Bei Exmatrikulation nach erfolgter Rückmeldung vor dem 01. März (Sommersemester) bzw. vor dem 01. September (Wintersemester) wird der Semesterbeitrag, per Antrag an die Studierenden zurückgezahlt.
Bitte beachten Sie, dass nach Validierung Ihres Studienausweises, eine Rückzahlung des Semesterbeitrages nicht mehr möglich ist!