Für das Sommersemester 2016
Bitte denken Sie daran, dass Sie die Immatrikulationsbescheinigungen für jedes Semester unaufgefordert vorlegen.
Hinweis:
Die Studierenden können im QIS dem BAföG-Amt ab sofort die Zustimmung für den Zugriff auf die Bescheinigung nach § 9 BAföG und den Studienverlauf erteilen.
Neue Antragstellung für das Sommersemester 2016
Wir möchten BAföG-Empfänger, deren Bewilligungszeiträume im Februar 2016 enden, auf eine frühzeitige Antragstellung zur Weiterförderung aufmerksam machen. Bitte beachten Sie, dass ein Wiederholungsantrag drei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes gestellt werden sollte, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden.
Für das Wintersemester 2015/2016
Bitte denken Sie daran, dass Sie die Immatrikulationsbescheinigungen für jedes Semester unaufgefordert vorlegen.
Hinweis:
Die Studierenden können im QIS dem BAföG-Amt ab sofort die Zustimmung für den Zugriff auf die Bescheinigung nach § 9 BAföG und den Studienverlauf erteilen.
Neue Antragstellung für das Wintersemester 2015/2016
Wir möchten BAföG-Empfänger, deren Bewilligungszeiträume im August 2015 enden, auf eine frühzeitige Antragstellung zur Weiterförderung aufmerksam machen. Bitte beachten Sie, dass ein Wiederholungsantrag drei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes gestellt werden sollte, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden.
Neue Besucheradresse
Sie finden uns ab sofort in der Hohenzollernstrasse 18 in 56068 Koblenz.
Bitte beachten Sie, dass es sich hier nur um die Besucheradresse handelt. Anträge und Schreiben bitte weiterhin an die Adresse der Hochschule, Konrad-Zuse-Str. 1 in 56075 Koblenz senden.
Die Antragsunterlagen finden Sie zukünftig neben dem Service-Büro A U53.
Für die Hauspost steht Ihnen ein BAföG-Briefkasten hinter der Cafe-Insel (Haupteingang) zur Verfügung. Fristgebundene Unterlagen bitte vor dem Einwurf von der Poststelle mit einem Eingangsstempel versehen!
Neue Antragstellung für das Sommersemester 2015
Wir möchten BAföG-Empfänger, deren Bewilligungszeiträume im Februar 2015 enden, auf eine frühzeitige Antragstellung zur Weiterförderung aufmerksam machen. Bitte beachten Sie, dass ein Wiederholungsantrag drei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes (besser ab November 2014) gestellt werden sollte, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden.
Neue Antragsstellung für das Wintersemester 2014/2015
Wir möchten BAföG-Empfänger, deren Bewilligungszeiträume mit Ablauf des August 2014 enden, auf eine frühzeitige Antragstellung zur Weiterförderung aufmerksam machen. Bitte beachten Sie, dass ein Wiederholungsantrag drei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes (besser ab Mai 2014) gestellt werden sollte, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden.
Studienbescheinigung nach § 9 BAföG
Bitte denken Sie daran, dass Sie die Immatrikulationsbescheinigungen für jedes Semester unaufgefordert vorlegen.
Hinweis:
Die Studierenden können im QIS dem BAföG-Amt ab sofort die Zustimmung für den Zugriff auf die Bescheinigung nach § 9 BAföG und den Studienverlauf erteilen.
Zusendung der Bescheide
Wir bitten zu beachten, dass wir unsere Bescheide jetzt bereits nach der Antragsbearbeitung versenden. Bitte denken Sie daran, dass der Bescheid Ihnen vor der Zahlung zugeht. Die Zahlung der Ausbildungsförderung erhalten Sie zum Ende eines Monats.
Online-Antrag
Das Service-Angebot wurde vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur erweitert. Es ist jetzt möglich, den Antrag auf BAföG Schritt für Schritt online auszufüllen und auszudrucken. Danach muss er nur noch unterschrieben und zusammen mit den erforderlichen Nachweisen der zuständigen BAföG-Sachbearbeiterin übersandt werden.