Der Antrag auf Beurlaubung ist während der jeweiligen Rückmeldefrist zu stellen! Eine Beurlaubung während des 1. Semesters ist nicht zulässig! Dem Antrag auf Beurlaubung muss ein Nachweis über den Beurlaubungsgrund beigefügt werden. Gründe für die Beurlaubung können sein:
ACHTUNG: Während eines Urlaubssemesters können keine Leistungsnachweise oder Leistungsscheine erworben werden! Ausnahmen: Schwangerschaft / Erziehung eines Kindes Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen. Auch für ein Urlaubssemester ist der Semesterbeitrag zu entrichten!