Wirtschaftszweigsystematik 2008
Statistiken setzen eine einheitliche Klassifizierung der zu beobachtenden Tatbestände voraus. Die Klassifikation der Wirtschaftszweige ist Grundlage für die statistische Einordnung von wirtschaftlichen Tätigkeiten. Die fachliche Gliederung erfolgt mehrstufig. Auf der obersten Ebene stehen die Abschnitte: Der Abschnitt A steht für die Landwirtschaft, die Abschnitte B bis F beinhalten das produzierende Gewerbe, die Dienstleistungsbereiche gliedern sich in die Abschnitt G bis U.
Wirtschaftsabschnitte | |
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A | Land- und Forstwirtschaft, Fischerei |
B | Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden |
C | Verarbeitendes Gewerbe |
D | Energieversorgung |
E | Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen |
F | Baugewerbe |
G | Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen |
H | Verkehr und Lagerei |
I | Gastgewerbe |
J | Information und Kommunikation |
K | Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen |
L | Grundstücks- und Wohnungswesen |
M | Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen |
N | Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen |
O | Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung |
P | Erziehung und Unterricht |
Q | Gesundheits- und Sozialwesen |
R | Kunst, Unterhaltung und Erholung |
S | Erbringung von sonstigen Dienstleistungen |
T | Private Haushalte mit Hauspersonal; Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt |
U | Exterritoriale Organisationen und Körperschaften |