Ausländer, bei denen eine Beschäftigung nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde gestattet ist, müssen diese Erlaubnis schriftlich beantragen.
Hierzu ist folgendes Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ vom möglichen Arbeitgeber vollständig auszufüllen und an unsere Behörde zu übersenden.
Das vollständig ausgefüllte Formular können Sie an folgende Adressen übersenden:
per Mail
oder
postalisch: Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
Ausländerbehörde
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Der Antragsteller wird schriftlich über die Entscheidung informiert. Vor dieser Entscheidung ist eine Arbeitsaufnahme nicht gestattet.
Sobald Sie die Entscheidung des Sachbearbeiters erhalten haben, können Sie einen Termin „ Antrag Eintragung/Verlängerung Beschäftigung“ vereinbaren.