Die Teilung eines Grundstückes (kataster- oder grundbuchmäßig) bedarf keiner baurechtlichen Genehmigung. Durch die Teilung dürfen jedoch keine baurechtswidrigen Zustände geschaffen werden. Das heißt, dass z. B. baurechtlich erforderliche Abstandsflächen und die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden müssen.
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