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Kfz-Änderung der Halterdaten

Die Änderung der Halterdaten muss durchgeführt werden, wenn Sie z. B. innerhalb des Kreises Südliche Weinstraße oder der Stadt Landau umgezogen sind. Auch bei Namensänderungen (z. B. durch Heirat) müssen die Fahrzeugpapiere berichtigt werden.

Zuständig ist die Kfz-Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes bzw. des eingetragenen Firmensitzes. Eine Zulassung auf den Nebenwohnsitz ist seit dem 01.03.2007 nicht mehr möglich

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Gültiger Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung (z.B. TÜV, DEKRA, usw.)
  • Vollmacht (bei Beantragung durch Dritte)
  • gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (die aktuellen Daten müssen bei Umzug oder Heirat aus den vorgelegten Unterlagen ersichtlich sein)
  • bei Firmen die Gewerbeanmeldung mit der aktuellen Adresse, oder Handelsregisterauszug (da auf dem Handelregisterauszug keine Straßennamen vermerkt werden, muss uns ein Kopfbogen mit der aktuellen Adresse vorgelegt werden)

Informieren Sie sich hier über aktuelle Hinweise und Änderungen.

Zuständige Mitarbeiter

Dokumente

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