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Kfz-Ausfuhrkennzeichen

Diese Kennzeichen werden für Fahrzeuge zugeteilt, die in das Ausland ausgeführt (exportiert) werden sollen.

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Kennzeichenschilder falls das Fahrzeug noch zugelassen war
  • Gültiger Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung (z.B. TÜV, DEKRA, usw.) Die Hauptuntersuchung muss mindestens bis zum Ende des Zuteilungszeitraumes gültig sein
  • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen (Deckungskarte im Original)
  • Gültiger Personalausweis oder Pass des Antragstellers im Original
  • Vollmacht (bei Beantragung durch Dritte)
  • Das Fahrzeug muss bei der Kfz-Zulassungsbehörde vorgeführt werden.
  • SEPA-Mandat
    Das Fahrzeug unterliegt der KFZ-Steuer-Pflicht. Die Steuer ist im Voraus nach Erstellung des KFZ-Steuerbescheides bar beim einem Zollamt zu entrichten, sofern eine Kontoverbindung in Deutschland nicht vorhanden ist. Wenn eine Kontoverbindung in Deutschland besteht muss ein SEPA-Mandat sowie ein Nachweis der Bankverbindung (z.B. Bankkarte, EC-Karte, Kontoauszug) vorgelegt werden.

Der derzeitige Standort des Fahrzeugs muss innerhalb des Landkreises Südliche Weinstraße bzw. der Stadt Landau sein. Nur dann ist eine Zuteilung der Ausfuhrkennzeichen möglich.

Informieren Sie sich hier über aktuelle Hinweise und Änderungen.

Zuständige Mitarbeiter

Dokumente

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