Zuschüsse in der Jugendarbeit
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden Zuschüsse für die außerschulische Jugendbildung (Jugendarbeit) wie
- Soziale Bildung
- Politische Bildung
- Schulung ehrenamtlicher Kräfte
- Jugendleiterausbildung
- Kinderferientage
- Veranstaltungen, welche die gesamte Jugend ansprechen
gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung dieser Zuschüsse besteht nicht.
Pro Tag und Teilnehmer werden für die Maßnahmen der
- sozialen Bildung Zuschüsse i. H. v. 2 Euro
- politischen Bildung Zuschüsse i. H. v. 3 Euro
- Schulungen ehrenamtlicher Kräfte Zuschüsse i. H. v. 4 Euro
- Jugendleiterausbildung Zuschüsse i. H. v. 4 Euro
- Kinderferientage Zuschüsse i. H. v. 3 Euro
gewährt. Weitere Zuschüsse errechnen sich wie folgt:
- Für Veranstaltungen, welche die gesamte Jugend ansprechen, werden nach besonderen Gegebenheiten bis zu 40 % der ungedeckten Kosten und bis höchstens 400,00 Euro gewährt.
- Grenzüberschreitende Veranstaltungen werden bis zu 25 % der ungedeckten Kosten bezuschusst.
Die vollständige Richtlinie finden Sie bei den Dokumenten am Seitenende zum Download.
Beantragung der Zuschüsse für soziale und politische Bildung, Schulungen ehrenamtlicher Kräfte, Jugendleiterschulungen und Kinderferientage:
- Der Antrag ist bis spätestens zwei Monate nach Beendigung der Maßnahme bei der Kreisverwaltung vollständig ausgefüllt einzureichen.
- Für Maßnahmen, die nach dem 30. November eines Jahres durchgeführt werden, ist der Antrag spätestens am 20. Januar des darauf folgenden Jahres zu stellen.
- Der Antrag steht Ihnen am Seitenende bei den Dokumenten zum Download bereit.
Dabei bitte nicht vergessen:
- Alle Teilnehmer müssen im Antrag eigenhändig unterschrieben haben.
- Eine Bestätigung/Unterschrift (oder als Ersatz einen Rechnungsbeleg) der Freizeitstätte muss im Antrag vermerkt sein.
- Der Status (S³) in der Spalte 6 muss unbedingt angegeben werden, sonst kann für die entsprechenden Teilnehmer kein Zuschuss gewährt werden.
Beantragung von Zuschüssen für grenzüberschreitende Veranstaltungen und Veranstaltungen, die die gesamte Jugend ansprechen:
- Bis spätestens 28 Tage vor Beginn der Veranstaltung unter Beifügung eines ausführlichen Programms, bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Jugendamt, beantragen.
- Die Zusage zur Gewährung eines Zuschusses ist abzuwarten.
- Nach der Veranstaltung ist ein Verwendungsnachweis der Veranstaltung bei der Kreisverwaltung einzureichen.
- Den Antrag (Richtlinie 2.3) und den dazugehörigen Verwendungsnachweis können Sie bei den Dokumenten downloaden.
Zuständige Mitarbeiter
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Engelhard, Gerda
06341 940-782
Dokumente