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Zuschüsse in der Jugendarbeit

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden Zuschüsse für die außerschulische Jugendbildung (Jugendarbeit) wie

  • Soziale Bildung
  • Politische Bildung
  • Schulung ehrenamtlicher Kräfte
  • Jugendleiterausbildung
  • Kinderferientage
  • Veranstaltungen, welche die gesamte Jugend ansprechen

gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung dieser Zuschüsse besteht nicht.

Pro Tag und Teilnehmer werden für die Maßnahmen der

  • sozialen Bildung Zuschüsse i. H. v. 2 Euro
  • politischen Bildung Zuschüsse i. H. v. 3 Euro
  • Schulungen ehrenamtlicher Kräfte Zuschüsse i. H. v. 4 Euro
  • Jugendleiterausbildung Zuschüsse i. H. v. 4 Euro
  • Kinderferientage Zuschüsse i. H. v. 3 Euro

gewährt. Weitere Zuschüsse errechnen sich wie folgt:

  • Für Veranstaltungen, welche die gesamte Jugend ansprechen, werden nach besonderen Gegebenheiten bis zu 40 % der ungedeckten Kosten und bis höchstens 400,00 Euro gewährt.
  • Grenzüberschreitende Veranstaltungen werden bis zu 25 % der ungedeckten Kosten bezuschusst.

Die vollständige Richtlinie finden Sie bei den Dokumenten am Seitenende zum Download.

Beantragung der Zuschüsse für soziale und politische Bildung, Schulungen ehrenamtlicher Kräfte, Jugendleiterschulungen und Kinderferientage:

  • Der Antrag ist bis spätestens zwei Monate nach Beendigung der Maßnahme bei der Kreisverwaltung vollständig ausgefüllt einzureichen.
  • Für Maßnahmen, die nach dem 30. November eines Jahres durchgeführt werden, ist der Antrag spätestens am 20. Januar des darauf folgenden Jahres zu stellen.
  • Der Antrag steht Ihnen am Seitenende bei den Dokumenten zum Download bereit.

Dabei bitte nicht vergessen:

  • Alle Teilnehmer müssen im Antrag eigenhändig unterschrieben haben.
  • Eine Bestätigung/Unterschrift (oder als Ersatz einen Rechnungsbeleg) der Freizeitstätte muss im Antrag vermerkt sein.
  • Der Status (S³) in der Spalte 6 muss unbedingt angegeben werden, sonst kann für die entsprechenden Teilnehmer kein Zuschuss gewährt werden.

Beantragung von Zuschüssen für grenzüberschreitende Veranstaltungen und Veranstaltungen, die die gesamte Jugend ansprechen:

  • Bis spätestens 28 Tage vor Beginn der Veranstaltung unter Beifügung eines ausführlichen Programms, bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Jugendamt, beantragen.
  • Die Zusage zur Gewährung eines Zuschusses ist abzuwarten.
  • Nach der Veranstaltung ist ein Verwendungsnachweis der Veranstaltung bei der Kreisverwaltung einzureichen.
  • Den Antrag (Richtlinie 2.3) und den dazugehörigen Verwendungsnachweis können Sie bei den Dokumenten downloaden.

Zuständige Mitarbeiter

Dokumente

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