Der Kreisvorstand besteht aus dem Landrat und den Kreisbeigeordneten. Der Landrat bedarf der Zustimmung des Kreisvorstandes bei der Festsetzung der Tagesordnung für den Kreistag sowie bei Eilentscheidungen. Soweit der Landrat nach der Landkreisordnung Angelegenheiten im Benehmen mit den Kreisbeigeordneten zu entscheiden hat, erfolgen die Beratungen im Kreisvorstand. Auch die Besprechungen des Landrates mit den Kreisbeigeordneten und dem leitenden staatlichen Beamten erfolgen im Rahmen der Sitzungen des Kreisvorstands.
Der Landrat beruft die Mitglieder des Kreisvorstands bei Bedarf, mindestens jedoch einmal im Monat, zu einer Sitzung ein.