Das Masterstudienprogramm steht grundsätzlich jeder erfolgreichen Absolventin, jedem erfolgreichen Absolventen einer Hochschule im Sinne des Hochschulrahmengesetzes (HRG) oder eines akkreditierten Studienganges nach Abschluss eines Erststudiums offen. Mit dem ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss muss ein überdurchschnittliches Ergebnis erreicht worden sein. Dabei gelten folgende besondere Zugangsvoraussetzungen:
- Erster berufsqualifizierender Studienabschluss mit überdurchschnittlichem Ergebnis, d. h. Note 2,0 oder besser.
- Auf die Abschlussnote kann ein Bonus von max. 0,3 gewährt werden, wenn im ersten berufsqualifizierenden Studium die erfolgreiche Teilnahme an Fächern aus dem angestrebten Studienschwerpunkt Logistik und E-Business im Umfang von mindestens 25 ECTS-Punkten nachgewiesen wird.
Auf die Abschlussnote kann ein Bonus von max. 0,3 gewährt werden, wenn im ersten berufsqualifizierenden Studium die erfolgreiche Teilnahme an Fächern aus dem angestrebten Studienschwerpunkt Gesundheits- und Sozialwirtschaft im Umfang von mindestens 25 ECTS-Punkten nachgewiesen wird.
Zusätzlich kann ein Bonus von 0,1 auf den Notenschnitt gewährt werden, wenn im ersten berufsqualifizierenden Studium ein mindestens einsemestriges Auslandsstudium absolviert wurde.
Über die Anrechenbarkeit der ECTS wird nach Vorlage der Bewerbungsunterlagen entschieden. Aufgrund dieser Regelung kann auch ein Abschluss mit einer Note von 2,3 bzw. 2,4 zu einem Studienplatz im Master führen.