1. Für das Wahllehrangebot "Modul B12" können Leistungen aus einem Hochschulstudium (intern und extern) anerkannt werden. Die Abgabe der 'verbindliche Erklärung' (Formblatt) sollte erst zum Abschluss des Studiums erfolgen.
2. Leistungen die im Rahmen eines Diplomstudiengangs am RAC absolviert wurden, müssen nicht über ein separates Anerkennungsformular nachgewiesen werden. Die Ergebnisse liegen dem Prüfungsamt vor.
3. Anerkennungsformulare für Leistungen anderer Studiengänge am RAC müssen von den Studierenden selbst beim Dozenten eingeholt werden.
4. B12-Leistungen die nicht dem Studiengang zugeordnet sind (müssen vor der Prüfung) beim Prüfungsamt über E- Mail - innerhalb des Anmeldezeitraums - ebenfalls angemeldet werden.
Hochschule Koblenz
Prüfungsamt WiSo
Joseph-Rovan-Allee 2
53424 Remagen
Fax: 02642 932 262