Das Auswahlverfahren besteht aus zwei Teilen:
1. Im ersten Schritt wird die Bewerbung hinsichtlich der Note der Hochschulzugangsberechtigung, Berufserfahrung und absolvierter Fortbildungen geprüft.
2. Bei positiver Prüfung erfolgt eine Einladung zum Auswahlgespräch. Nur durch das Bestehen des Auswahlgesprächs ist eine Zulassung zum Studium möglich.
Das Verfahren nach der Studienplatzvergabeordnung setzt dann ein, wenn mehr als 35 Bewerber/innen das Auswahlgespräch bestanden haben.
20 % der Studienplätze werden über Wartezeit vergeben.
Die Kosten von 195,- € pro Semester setzen sich aus dem allgemeinen Sozialbeitrag sowie der Materialbereitstellungsgebühr (Lehrbriefe auf CD-Rom, Online-Module, Nutzung der Lernplattform) zusammen. Zusätzlich werden einmalig im 1. Semester 15,- € für die Erstellung des Hochschulausweises erhoben.