Der Master-Studiengang qualifiziert für:
Das Master-Studium schließt mit der Verleihung des „Master of Arts“ (M.A.) ab. Dieser Hochschulabschluss eröffnet den Zugang zum höheren Dienst und befähigt die Absolventen/-innen grundsätzlich zur Weiterqualifikation in Doktoranden-Programmen.