Universitätsstudium

Seit dem Wintersemester 1996/97 können qualifizierte Berufstätige ohne Abitur eine fachbezogene Berechtigung zum Studium an einer Universität des Landes Rheinland-Pfalz erwerben. Ziel dieser Regelung ist es, besonders befähigten Berufstätigen die Weiterqualifizierung durch ein Universitätsstudium zu ermöglichen.

Verständlicherweise verfügen Berufstätige ohne Abitur in der Regel nicht über die gleichen Vorkenntnisse wie Abiturienten. Andererseits ist davon auszugehen, dass sie aufgrund ihrer qualifizierten Berufsausbildung und mehrjährigen Berufspraxis praktische Erfahrungen und Kenntnisse erworben haben, die für ein Studium der Fachrichtung, die ihrem Beruf entspricht, durchaus die Voraussetzung schaffen können. Daraus ergibt sich, dass für befähigte Berufstätige ohne Abitur nicht jedes Studienfach in Frage kommt. Sie können nur ein Studienfach wählen, das enge und ausreichende inhaltliche Bezüge zu ihrer Berufsausbildung und ihrem ausgeübten Beruf hat. Deshalb können sie keine allgemeine, sondern nur eine fachbezogene Studienberechtigung erlangen, d. h. die Studienberechtigung für ein bestimmtes Fach.

Grundsätzlich ausgeschlossen ist derzeit die Zulassung zu folgenden Studiengängen:
  • Studiengänge, die mit einer kirchlichen Prüfung abschließen,
  • Diplom-, Magister- und Lehramtsstudiengänge in katholischer Theologie.