Ein Probestudium ist nicht möglich
- in den Studiengängen, in denen derzeit grundsätzlich keine Berufstätigen ohne Abitur aufgenommen werden
In allen anderen Studiengängen ist ein Probestudium möglich.
Wie lange dauert das Probestudium?
- mindestens zwei und
- darf nicht mehr als vier Semester dauern.
(In Studiengängen mit einer Regelstudienzeit von weniger als 4 Jahren darf das Probestudium höchstens drei Semester dauern.)
Worin besteht die Eignungsfeststellung?- muss von der Bewerberin bzw. dem Bewerber beantragt werden
- frühestens nach 2 Semestern Probestudium möglich
Die Eignungsfeststellung kann auf verschiedene Weisen erfolgen:
- entweder indem mindestens zwei Drittel derjenigen Studien- und Prüfungsleistungen vorgelegt werden, die für die Vor- oder Zwischenprüfung oder
- für das Grundstudium in dem entsprechenden Studienfach vorgeschrieben sind,
- oder indem die Vor- oder Zwischenprüfung abgelegt und bestanden wird.
Bevor man sich für ein Probestudium entscheidet, sollte man sich auf jeden Fall über folgendes informieren:
- Welche Studienorte in Rheinland-Pfalz und welche Studiengänge kommen für mich in Frage, wie sind die Studienbedingungen?
(Ansprechpartner: Universität, an der man studieren möchte) - Wie ist das Verfahren des Probestudiums geregelt?
(Ansprechpartner: Ministerium) - Welches sind die Bedingungen und Anforderungen in dem angestrebten Studiengang?
- Werden für den angestrebten Studiengang mathematische Kenntnisse vorausgesetzt werden und wenn ja welche?
(Dies trifft auf die naturwissenschaftlich-technischen Fächer zu, aber auch auf andere Fachrichtungen, wie z. B. wirtschaftwissenschaftliche.) - Werden für den angestrebten Studiengang fremdsprachliche Kenntnisse vorausgesetzt oder sind sie sogar zwingend vorgeschrieben?
(In manchen geisteswissenschaftlichen Fächern werden Lateinkenntnisse oder sogar das Latinum verlangt; in den meisten Fächern werden Englisch-Kenntnisse be-nötigt.)
An wen muss man sich wenden, wenn man ein Probestudium plant?
Der Antrag Auf Zulassung zum Probestudium muss direkt an diejenige Universität gerichtet werden, an der man das Probestudium aufnehmen möchte.
Wann beantragt man die Zulassung zum Probestudium?- Wintersemester, Antrag auf Zulassung bis spätestens 15. Juli an die Universität
- Sommersemester, Antrag auf Zulassung bis spätestens 15. Januar.
Welche Unterlagen muss man einreichen?
Dem Antrag auf Zulassung zum Probestudium müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:
- schriftliche Bestätigung über ein Beratungsgespräch an der Universität,
- Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Ausbildungsweg, den beruflichen Werdegang und die ausgeübte Berufstätigkeit,
- beglaubigte Kopien der Abschlusszeugnisse der besuchten allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen,
- beglaubigte Kopien der Zeugnisse über die Berufsausbildung und gegebenenfalls über berufliche Weiterbildungen,
- Nachweis der Berufstätigkeit (Original oder beglaubigte Kopie),
- eine formlose Erklärung über alle bisherigen Versuche, eine fachbezogene Studienberechtigung zu erwerben.