Klärschlamm
Die ADD ist in Rheinland-Pfalz die landwirtschaftliche Fachbehörde und seit 01.01.2014 die zuständige Behörde nach der Klärschlammverordnung.
Die Klärschlammverordnung regelt bundesweit die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm aus kommunalen Kläranlagen.
Die ADD kontrolliert die Einhaltung der bestehenden Vorgaben. Die Daten, die entsprechend der Klärschlammverordnung gemeldet werden müssen, werden elektronisch erfasst und deren Umsetzung überwacht.