Bildungsangebote an berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz
Aufnahme
Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsschule ist ein bestehendes Berufsausbildungsverhältnis.
Pädagogisches Angebot
Die duale Ausbildung erfolgt über ein Angebot in ca. 350 Ausbildungsberufen der folgenden Bereiche:
- Agrarwirtschaft
- Bautechnik
- Bekleidungstechnik
- Elektrotechnik
- Ernährung und Hauswirtschaft
- Farbtechnik und Raumgestaltung
- Fahrzeugtechnik
- Holztechnik
- Körperpflege
- Labortechnik
- Medientechnik
- Metalltechnik
- Prozesstechnik
- Wirtschaft und Verwaltung
Die Ausbildung findet im Betrieb und in der Berufsschule statt. Die Berufsschule wird in Teilzeitform geführt und dauert je nach Ausbildungsberuf zwei bis dreieinhalb Jahre. Die Berufsschule umfasst Pflichtunterricht und Wahlpflichtunterricht.
In der Regel umfasst der Unterricht an der Berufsschule folgende Pflichtfächer:
- Berufsbezogener Unterricht
- Deutsch/Kommunikation
- Religion oder Ethik
- Sozialkunde und Wirtschaftslehre
- Sport
In der Regel umfasst der Unterricht an der Berufsschule folgende Wahlpflichtfächer:
- Berufsbezogenes Fach
- Biologie, Chemie oder Physik
- Förderunterricht
- Fremdsprache
- Informatik/Datenverarbeitung
- Kommunikation/Präsentation
- Kommunikation in Netzen
- Mathematik
- Politik
- Sport
- Zusatzqualifikationen
Förderunterricht wird in berufsübergreifenden und berufsbezogenen Fächern angeboten, in denen Unterschiede in der schulischen Vorbildung und der beruflichen Kompetenz aufgearbeitet werden.
Abschlüsse
Das Abschlusszeugnis der Berufsschule schließt den Abschluss der Berufsreife ein, sofern dieser nicht bereits vorher erworben wurde. Ebenso den qualifizierten Sekundarabschluss I, wenn das Abschlusszeugnis einen Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0 aufweist, die Berufsausbildung mit Erfolg abgeschlossen wurde und ausreichende Fremdsprachenkenntnisse nachgewiesen werden.
Übergänge
Der erfolgreiche Abschluss der Berufsschule und eines Ausbildungsberufes berechtigt nach einer weiteren Berufstätigkeit von zwei Jahren zum Studium.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Teilzeitberufsschule finden Sie beim Bildungsserver Rheinland-Pfalz.
Aufnahme
Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsschule ist ein bestehendes Ausbildungsverhältnis. Zum ergänzenden Fachhochschulreifeunterricht wird zugelassen, wer den qualifizierten Sekundarabschluss I hat.
Pädagogisches Angebot
Der ergänzende Fachhochschulunterricht umfasst die Fächer:
- Deutsch/Kommunikation
- Fremdsprache
- Mathematik
- Naturwissenschaften (Biologie, Chemie oder Physik)
- Sozialkunde
- Als zusätzliche Qualifikation kann Unterricht in einer zweiten Fremdsprache angeboten werden.
Die duale Ausbildung erfolgt über ein Angebot in ca. 350 Ausbildungsberufen in den folgenden Bereichen:
- Agrarwirtschaft
- Bautechnik
- Bekleidungstechnik
- Elektrotechnik
- Ernährung und Hauswirtschaft
- Farbtechnik und Raumgestaltung
- Fahrzeugtechnik
- Holztechnik
- Körperpflege
- Labortechnik
- Medientechnik
- Metalltechnik
- Prozesstechnik
- Wirtschaft und Verwaltung
Die Ausbildung findet im Betrieb und der Berufsschule statt. Die Berufsschule wird in Teilzeitform geführt und dauert je nach Ausbildungsberuf zwei bis dreieinhalb Jahre.
Die Berufsschule umfasst Pflichtunterricht und Wahlpflichtunterricht. In der Regel umfasst der Unterricht an der Berufsschule folgende Pflichtfächer:
- Berufsbezogener Unterricht
- Deutsch/Kommunikation
- Religion oder Ethik
- Sozialkunde und Wirtschaftslehre
- Sport
In der Regel umfasst der Unterricht an der Berufsschule folgende Wahlpflichtfächer:
- Berufsbezogenes Fach
- Biologie, Chemie oder Physik
- Förderunterricht
- Fremdsprache
- Informatik/Datenverarbeitung
- Kommunikation/Präsentation
- Kommunikation in Netzen
- Mathematik
- Politik
- Sport
- Zusatzqualifikationen
Förderunterricht wird in berufsübergreifenden und berufsbezogenen Fächern angeboten, in denen Unterschiede in der schulischen Vorbildung und der beruflichen Kompetenz aufgearbeitet werden.
Abschlüsse
Der erfolgreiche Besuch des Fachhochschulreifeunterrichts führt zur Fachhochschulreife.
Übergänge
Der erfolgreiche Besuch des Fachhochschulreifeunterrichts berechtigt zum Übergang in die Berufsoberschule II und zum Studium an einer Fachhochschule.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Teilzeitberufsschule finden Sie beim Bildungsserver Rheinland-Pfalz.
Aufnahme
Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsfachschule I ist das Abschlusszeugnis der Berufsreife oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss.
Pädagogisches Angebot
Die Berufsfachschule I wird in Vollzeitform geführt und dauert ein Schuljahr.
Sie gliedert sich in folgende Fachrichtungen:
- Ernährung und Hauswirtschaft/Sozialwesen
- Gesundheit und Pflege
- Gewerbe und Technik
- Wirtschaft und Verwaltung
Abschlüsse
Die Berufsfachschule I schließt ab mit einem Zertifikat über den Erwerb der beruflichen Grundkompetenzen und einer Dokumentation der Leistungen in den berufsübergreifenden Fächern.
Übergänge
Der zertifizierte Abschluss der Berufsfachschule I ermöglicht den Übergang in eine Berufsausbildung und bei entsprechenden Leistungen, den Besuch der Berufsfachschule II.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Berufsfachschule I finden Sie beim Bildungsserver Rheinland-Pfalz.
Aufnahme
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Berufsfachschule II sind der erfolgreiche Besuch der Berufsfachschule I mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 und in zwei der Fächer Deutsch, Fremdsprache und Mathematik mindestens die Note befriedigend.
Pädagogisches Angebot
Die Berufsfachschule II wird in Vollzeitform geführt und dauert ein Schuljahr.
Sie baut auf dem Abschluss der Berufsfachschule I auf und führt zum qualifizierten Sekundarabschluss I. Sie ist gegliedert in folgende Fachrichtungen:
- Ernährung und Hauswirtschaft/Sozialwesen
- Gesundheit und Pflege
- Gewerbe und Technik
- Wirtschaft und Verwaltung
Abschlüsse
Die Berufsfachschule II schließt mit dem qualifizierten Sekundarabschluss I ab.
Übergänge
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Berufsfachschule II kann eine Berufsausbildung begonnen werden. Außerdem berechtigt er zum Übergang in die höhere Berufsfachschule oder das berufliche Gymnasium.
Weitere Informationen zur Berufsfachschule II
Weitere Informationen zur Berufsfachschule II finden Sie beim Bildungsserver Rheinland-Pfalz.
Aufnahme
Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsoberschule I ist der qualifizierte Sekundarabschluss I und
- eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder
- der Abschluss einer Berufsausbildung in einem bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberuf oder
- eine erfolgreiche Beamtenausbildung oder
- eine einschlägige fünfjährige Berufstätigkeit
Für die Aufnahme in die Fachrichtung Gestaltung ist darüber hinaus eine Eignungsprüfung erforderlich.
Pädagogisches Angebot
Die Berufsoberschule I wird in Vollzeitform geführt und dauert ein Schuljahr. Sie gliedert sich in folgende Fachrichtungen und Schwerpunkte:
- Gestaltung
- Gesundheit und Soziales
- Wirtschaft und Verwaltung
- Technik mit den Schwerpunkten: Agrarwirtschaft, Ingenieurwesen, Naturwissenschaft
Die Berufsoberschule I umfasst neben den allgemeinen Pflichtfächern fachbezogene Fächer:
- in der Fachrichtung Technik: Technologie/Informatik im jeweiligen Schwerpunkt
- in der Fachrichtung Wirtschaft: Betriebswirtschaftslehre/Informationsverarbeitung und Rechnungswesen
- in der Fachrichtung Sozialwesen: Pädagogik und Psychologie
- in der Fachrichtung Gestaltung: Betriebswirtschaftslehre, Gestaltungslehre und Ästhetik
Abschlüsse
Die Berufsoberschule I führt zur Fachhochschulreife.
Übergänge
Der erfolgreiche Abschluss der Berufsoberschule I berechtigt zum Übergang in die Berufsoberschule II oder zum Studium an einer Fachhochschule.
Besondere Angebote
Als zusätzliche Qualifikation wird Unterricht in der zweiten Fremdsprache (in der Regel Französisch, teilweise auch Spanisch) angeboten. Eine zweite Fremdsprache ist Voraussetzung, um in der Berufsoberschule II die allgemeine Hochschulreife zu erwerben.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Dualen Berufsoberschule finden Sie beim Bildungsserver Rheinland-Pfalz.
Aufnahme
Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsoberschule I ist der qualifizierte Sekundarabschluss I und
- eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder
- der Abschluss einer Berufsausbildung in einem bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberuf oder
- eine erfolgreiche Beamtenausbildung oder
- eine einschlägige fünfjährige Berufstätigkeit
Für die Aufnahme in die Fachrichtung Gestaltung ist darüber hinaus eine Eignungsprüfung erforderlich.
Pädagogisches Angebot
Die Berufsoberschule I wird in Vollzeitform geführt und dauert ein Schuljahr. Sie gliedert sich in folgende Fachrichtungen und Schwerpunkte:
- Gestaltung
- Gesundheit und Soziales
- Wirtschaft und Verwaltung
- Technik mit den Schwerpunkten: Agrarwirtschaft, Ingenieurwesen, Naturwissenschaft
Die Berufsoberschule I umfasst neben den allgemeinen Pflichtfächern fachbezogene Fächer:
- in der Fachrichtung Technik: Technologie/Informatik im jeweiligen Schwerpunkt
- in der Fachrichtung Wirtschaft: Betriebswirtschaftslehre/Informationsverarbeitung und Rechnungswesen
- in der Fachrichtung Sozialwesen: Pädagogik und Psychologie
- in der Fachrichtung Gestaltung: Betriebswirtschaftslehre, Gestaltungslehre und Ästhetik
Abschlüsse
Die Berufsoberschule I führt zur Fachhochschulreife.
Übergänge
Der erfolgreiche Abschluss der Berufsoberschule I berechtigt zum Übergang in die Berufsoberschule II oder zum Studium an einer Fachhochschule.
Besondere Angebote
Als zusätzliche Qualifikation wird Unterricht in der zweiten Fremdsprache (in der Regel Französisch, teilweise auch Spanisch) angeboten. Eine zweite Fremdsprache ist Voraussetzung, um in der Berufsoberschule II die allgemeine Hochschulreife zu erwerben.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie beim Bildungsserver Rheinland-Pfalz.
Aufnahme
Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsoberschule II ist die Fachhochschulreife oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss und zusätzlich
- eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder
- der Abschluss einer höheren Berufsfachschule oder
- eine erfolgreiche Berufsausbildung in einem Gesundheitsfachberuf oder
- eine erfolgreiche Beamtenausbildung.
Die Fachrichtung, in der die Fachhochschulreife erworben wurde, muss einschlägig zur jeweiligen Fachrichtung der Berufsoberschule II sein.
Pädagogisches Angebot
Die Berufsoberschule II wird in Vollzeitform geführt und dauert ein Schuljahr. Sie gliedert sich in folgende Fachrichtungen:
- Gesundheit und Soziales
- Wirtschaft und Verwaltung
- Technik
Die Berufsoberschule II umfasst neben den allgemeinen Pflichtfächern fachbezogene Fächer:
- in der Fachrichtung Technik: Technologie/Informatik im jeweiligen Schwerpunkt
- in der Fachrichtung Wirtschaft: Betriebswirtschaftslehre/Informationsverarbeitung und Rechnungswesen
- in der Fachrichtung Gesundheit und Soziales: Pädagogik und Psychologie
Abschlüsse
Die Berufsoberschule II führt zur fachgebundenen oder mit einer zweiten Fremdsprache zur allgemeinen Hochschulreife.
Übergänge
Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt zum Studium auf die Fachrichtung bezogener Studienfächer an allen Hochschulen. Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Studienfächer an allen Hochschulen.
Besondere Angebote
Als zusätzliche Qualifikation wird Unterricht in der zweiten Fremdsprache (in der Regel Französisch, teilweise auch Spanisch) angeboten. Eine zweite Fremdsprache ist Voraussetzung, um die allgemeine Hochschulreife zu erwerben.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Berufsoberschule II finden Sie beim Bildungsserver Rheinland-Pfalz.
Aufnahme
Voraussetzung für die Aufnahme in die höhere Berufsfachschule, mit Ausnahme der Fachrichtung Hotelmanagement, ist ein qualifizierter Sekundarabschluss I oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss.
Voraussetzung für die Aufnahme in die höhere Berufsfachschule, Fachrichtung Hotelmanagement, ist die Fachhochschulreife oder die Hochschulreife.
Pädagogisches Angebot
Die höhere Berufsfachschule wird in Vollzeitform geführt und dauert 2 Jahre. Der Unterricht gliedert sich in berufsübergreifende Fächer und berufsbezogenen Unterricht.
Am Ende des Bildungsganges können die Schülerinnen und Schüler der höheren Berufsfachschule die Fachhochschulreife-Prüfung ablegen und damit den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben. Um die allgemeine Fachhochschulreife zu erlangen, muss zusätzlich ein halbjähriges Praktikum absolviert werden.
Abschlüsse
Die höhere Berufsfachschule führt zum Abschluss einer/eines Staatlich geprüften Assistentin / Staatlich geprüften Assistenten. Durch erfolgreiche Teilnahme am Fachhochschulreifeunterricht besteht die Möglichkeit, die Fachhochschulreife zu erwerben.
Übergänge
Der Abschluss der höheren Berufsfachschule ermöglicht den Übergang in die Berufstätigkeit, die Fachschule oder die duale Berufsoberschule. Mit Abschluss der höheren Berufsfachschule und der Fachhochschulreife ist der Übergang in die Fachhochschule oder die Berufsoberschule II möglich.
Besondere Angebote
Die höhere Berufsfachschule bietet auch die Möglichkeit der Fachhochschulreifeprüfung an und damit den Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife. Um die allgemeine Fachhochschulreife zu erlangen, muss zusätzlich ein halbjähriges Praktikum absolviert werden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Höheren Berufsfachschule finden Sie beim Bildungsserver Rheinland-Pfalz.
Aufnahme
Voraussetzung für die Aufnahme in die Fachschule (mit Ausnahme der Fachschule für Altenpflege) ist
- der Abschluss einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufsausbildung und eine zusätzliche, mindestens einjährige, praktische Berufstätigkeit oder
- der Abschluss der Berufsschule und eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit.
Im Fachbereich Gestaltung muss zusätzlich eine Eignungsprüfung abgelegt werden.
Im Fachbereich Sozialwesen kann auf die praktische Vorbildung verzichtet werden.
In den Fachbereichen Wirtschaft, Hauswirtschaft und Sozialwesen ist zusätzlich der qualifizierte Sekundarabschluss I notwendig.
Im Fachbereich Altenpflege ist der qualifizierte Sekundarabschluss I vorzuweisen. Alternativ kann mit dem Hauptschulabschluss und einer erfolgreich abgeschlossenen mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder einer einschlägigen mindestens einjährigen Helferausbildung (Krankenpflege- oder Altenpflegehilfe) der Zugang erworben werden.
Pädagogisches Angebot
Die Fachschule wird in Vollzeitform oder Teilzeitform geführt und dauert mindestens ein halbes Schuljahr, in der Regel zwei Schuljahre (Vollzeit) bzw. vier Schuljahre (Teilzeit).
Die Fachschule gliedert sich in folgende Fachbereiche:
- Agrarwirtschaft
- Altenpflege
- Ernährung und Hauswirtschaft
- Gestaltung
- Sozialwesen
- Technik
- Wirtschaft
Die einzelnen Fachbereiche gliedern sich in weitere Fachrichtungen und Schwerpunkte.
Abschlüsse
Die Fachschule führt zu berufsqualifizierenden Abschlüssen und damit zum Einstieg in den Beruf.
Übergänge
Der erfolgreiche Abschluss einer Fachschule berechtigt zum Übergang in die Berufsoberschule II oder zum Studium an einer rheinland-pfälzischen Fachhochschule.
Besondere Angebote
Der Abschluss einer zweijährigen Fachschule (Vollzeit) bzw. vierjährigen Fachschule (Teilzeit) ist der Fachhochschulreife gleichwertig und berechtigt zum Studium an rheinland-pfälzischen Fachhochschulen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Fachschule erhalten Sie beim Bildungsserver Rheinland-Pfalz:
Aufnahme
Voraussetzung für die Aufnahme in ein berufliches Gymnasium ist
- der qualifizierte Sekundarabschluss I oder ein gleichwertiger Abschluss mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0. Dabei darf keines der Fächer Deutsch, erste Fremdsprache und Mathematik schlechter als mit „ausreichend“ bewertet sein, oder
- die Versetzung in Klassenstufe 11 an einem Gymnasium oder
- die Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe an einer Integrierten Gesamtschule oder
- der qualifizierte Sekundarabschluss I, der durch einen qualifizierten Berufsschulabschluss und einer abgeschlossenen Berufsausbildung erworben wurde.
Pädagogisches Angebot
Das berufliche Gymnasium wird in Vollzeitform geführt und umfasst die Klassenstufen 11, 12 und 13. Dabei findet in der Klassenstufe 11 Unterricht im Klassenverband statt. In den Klassenstufen 12 und 13 findet Unterricht im Kurssystem statt.
Das berufliche Gymnasium gliedert sich in folgende Fachrichtungen:
- Gesundheit und Soziales
- Wirtschaft
- Technik mit den Schwerpunkten: Bautechnik, Elektrotechnik, Metalltechnik, Gestaltungs- und Medientechnik sowie Umwelttechnik.
Das berufliche Gymnasium umfasst neben den allgemeinen Pflichtfächern fachbezogene Fächer:
- in der Fachrichtung Technik: Technik im jeweiligen Schwerpunkt und Naturwissenschaft (Biologie, Chemie, Physik)
- in der Fachrichtung Wirtschaft: Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen Volkswirtschaftslehre und Naturwissenschaft (Biologie, Chemie, Physik)
- in der Fachrichtung Gesundheit und Soziales: Pädagogik, Psychologie und Naturwissenschaft (Biologie, Chemie)
Abschlüsse
Das berufliche Gymnasium führt zur allgemeinen Hochschulreife.
Übergänge
Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Studienfächer an allen Hochschulen.
Besondere Angebote
- In der Qualifikationsphase (Klassenstufen 12 und 13) können Schülerinnen und Schüler bestimme Fächer wählen. Diese Fächer gliedern sich in Grund- und Leistungsfächer.
- Mindestens ein Leistungsfach hat einen beruflichen Bezug.
- Die Schülerinnen und Schüler können sich im Rahmen der besonderen Lernleistung über einen längeren Zeitraum selbstständig mit einem bestimmten Thema beschäftigen. Diese besondere Lernleistung wird benotet und kann das Ergebnis der Abiturprüfung verbessern.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Beruflichen Gymnasium finden Sie beim Bildungsserver Rheinland-Pfalz.
Aufnahme
Voraussetzung für die Aufnahme in das Berufsvorbereitungsjahr ist eine mindestens neunjährige Schulzeit und
- ein Abgangszeugnis der Realschule plus oder
- ein Abgangs- oder Abschlusszeugnis der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen oder
- ein gleichwertiger Abschluss
Pädagogisches Angebot
Das Berufsvorbereitungsjahr wird in der Regel im Vollzeitunterricht geführt, ist nach Berufsfeldern gegliedert und dauert ein Schuljahr.
Es bereitet Jugendliche ohne Berufsreifeabschluss auf den Eintritt in eine Berufsausbildung oder in ein Arbeitsverhältnis vor, wenn sie aus unterschiedlichen Gründen weder in ein Ausbildungsverhältnis eintreten noch ein Arbeitsverhältnis aufnehmen können und nicht an einer Fördermaßnahme der Arbeitsagentur teilnehmen.
Abschluss
Das Abschlusszeugnis des Berufsvorbereitungsjahres (als Teil der Berufsschule) schließt die Berufsreife (Hauptschulabschluss) ein.
Übergangsmöglichkeiten
Im Anschluss an das Berufsvorbereitungsjahr ist zum Beispiel der Eintritt in eine Berufsausbildung, der Übergang in die Berufsfachschule I oder der Eintritt in eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme der Bundesagentur für Arbeit.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie beim Bildungsserver Rheinland-Pfalz.
Aufnahme
Voraussetzung für die Aufnahme in die dreijährige Berufsfachschule für anerkannte Ausbildungsberufe ist das Zeugnis der Berufsreife oder ein gleichwertiges Zeugnis.
Pädagogisches Angebot
Die dreijährige Berufsfachschule wird in Vollzeitform geführt. Sie vermittelt die besonderen Fachkenntnisse für die einzelnen Berufe. Ihre Bildungsgänge sind in Grundstufe (erstes Schuljahr) und Fachstufen (ab dem zweiten Schuljahr) gegliedert. In der Fachstufe werden so genannte Fachklassen für die einzelnen Berufe gebildet.
Die Fachstufen werden in folgenden Bildungsgängen entsprechend des jeweiligen Handwerksberufes angeboten:
- Feinwerkmechaniker/in (Kaiserslautern und Kusel)
- Goldschmied/in (Kaiserslautern)
- Informationselektroniker/in (Kaiserslautern)
- Kraftfahrzeugmechatroniker/in (Kaiserslautern)
- Maler/in und Lackierer/in (Kaiserslautern)
- Maßschneider/-in (Speyer und Betzdorf-Kirchen)
- Metallbauer/in (Kaiserslautern)
- Steinmetz/in und Steinbildhauer/in (Kaiserslautern
- Systemelektroniker/in (Kaiserslautern und Kusel)
- Tischler/in (Kaiserslautern)
Abschluss
- Das Abschlusszeugnis der Bildungsgänge, die an der Meisterschule für Handwerker in Kaiserslautern geführt werden, ist dem Zeugnis über das Bestehen der Gesellenprüfung im jeweiligen Ausbildungsberuf gleichgestellt.
- Bei den Absolventinnen und Absolventen der Bildungsgänge in Kusel, Speyer und Betzdorf-Kirchen besteht die Möglichkeit der Teilnahme an der Gesellenprüfung bei der Handwerkskammer.
- Das Abschlusszeugnis der dreijährigen Berufsfachschule schließt unter bestimmten Voraussetzungen den Qualifizierten Sekundarabschluss I (Mittlerer Schulabschluss) mit ein.
- Zudem können Schülerinnen und Schüler mit dem qualifizierten Sekundarabschluss I über den Besuch des Fachhochschulreifeunterrichts und den erfolgreichen Abschluss der Fachhochschulreifeprüfung gleichzeitig die Fachhochschulreife erlangen.
Übergänge
Nach dem erfolgreichen Abschluss der dreijährigen Berufsfachschule
- plus Kammerabschluss: Übergang (Anstellung) in die Berufstätigkeit
- plus Kammerabschluss, plus einjährige, einschlägige Berufstätigkeit: Übergang in die Fachschule
- plus Kammer-, plus Sekundarabschluss I: Übergang in die Berufsoberschule I oder die Duale Berufsoberschule
- plus Kammerabschluss, plus Sekundarabschluss I, plus Fachhochschulreife: Übergang in die Fachhochschule oder Berufsoberschule II
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie beim Bildungsserver Rheinland-Pfalz.