Grundschulen
Aufnahme
Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 31. August im Einschulungsjahr sechs Jahre alt sind. Jüngere Kinder, sogenannte „Kann-Kinder“, können die Schule besuchen, müssen dies aber nicht. Die Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger erfolgt im August oder September des Jahres vor der Einschulung. Hierzu erhalten die Eltern eine Aufforderung zur Anmeldung durch den Schulträger; die für den Wohnort zuständige Grundschule teilt den Anmeldetermin mit.
Pädagogisches Angebot
Die Grundschule gehört zur ersten Stufe des Schulsystems, der sogenannten Primarstufe, und umfasst die Klassenstufen 1 bis 4. An der Grundschule gibt es verlässliche feste Öffnungszeiten.
Der Unterricht beginnt in der Regel um 8:00 Uhr morgens und endet für die Klassenstufen 1 und 2 um 12:00 Uhr, für die Klassen 3 und 4 um 13:00 Uhr.
Die Grundschule führt die Kinder in das schulische Lernen ein. Der Unterricht erfolgt in den Lernbereichen Mathematik, Deutsch, Sachunterricht, Integrierte Fremdsprachenarbeit, Religion/Ethik, Musik, Sport und Bildende Kunst/Textiles Gestalten/Werken.
In den Grundschulklassen werden maximal 24 Schülerinnen und Schüler unterrichtet.
Abschlüsse
Die Grundschule wird mit dem erfolgreichen Besuch der Klasse 4 abgeschlossen. Zum Halbjahr des vierten Schuljahres erfolgt eine Empfehlung der Schule über den weiteren Schulbesuch des Kindes. Diese Empfehlung besitzt beratenden Charakter und wird mit den Eltern besprochen. Die Entscheidung, welche Schule ihr Kind nach der Grundschule besucht, treffen die Eltern.
Übergänge
Der erfolgreiche Abschluss der Grundschule berechtigt grundsätzlich zum Besuch jeder Schulart der Sekundarstufe I. Dazu gehören die Gymnasien, die Integrierten Gesamtschulen und die Realschulen plus. Die Eltern entscheiden auf der Grundlage der Empfehlung der Grundschule, welche Schulart ihr Kind besuchen soll. Die Grundschule und die aufnehmende Schule beraten die Eltern vor ihrer Entscheidung.
Besondere Angebote
Rheinland-Pfalz hat für alle Grundschulen die Integrierte Fremdsprachenarbeit in der Stundentafel verankert. Ab dem 1. Schuljahr lernen die Kinder Englisch oder Französisch. Die Integrierte Fremdsprachenarbeit erfolgt nicht als Fachunterricht, sondern wird die ganze Woche über in kleinen Einheiten unterrichtet, vorzugsweise vom Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin.