Kälte-Klima-Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative
Was wird gefördert?
Energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen:
- vollständige oder teilweise Neuerrichtung von Kälte- und Klimaanlagen sowie von Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme
- Einbindung von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien wie Wind- und Solaranlagen
- „Effizienz-Umrüstung“ von bestehenden, kleinen Kompressionskälte- oder Klimaanlagen zur Minderung des Elektroenergieverbrauchs (bestehende fluorhaltige Kältemittel sind zwingend gegen Kohlenwasserstoff-Kältemittel auszutauschen)
Wie wird gefördert?
- auf Zuschussbasis mit Festbeträgen
Nutzen Sie gerne den Förderrechner zur Kälte-Klima-Richtlinie um die Höhe Ihrer möglichen Förderung für Anlagen und etwaige Komponenten zu berechnen.
Fördergeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Förderberechtigte
Unternehmen,gemeinnützige Organisationen,Kommunen,kommunale Gebietskörperschaften,Zweckverbände und Eigenbetriebe,Schulen,Krankenhäuser, kirchliche Einrichtungen