Präfation zum Fest der Hl. Maria Magdalena
Der Gedenktag der heiligen Maria Magdalena wurde im Juni 2016 in den Rang eines Festes erhoben.
Papst Franziskus ehrte damit die Frau, die als erster Mensch überhaupt – noch vor den Aposteln – dem auferstandenen Christus begegnete und seine Auferstehung bezeugte.
Die deutsche Übersetzung der Präfation zum Fest wurde inzwischen von den deutschsprachigen Bischofskonferenzen approbiert und von Rom konfirmiert und erscheint somit rechtzeitig zum Fest am 22. Juli 2019.
Abb.: Martin Schongauer, „Noli me tangere“ (1485)
Präfation: Die Apostelin der Apostel
In Wahrheit ist es würdig und recht,
dir, allmächtiger Vater,
für deine Barmherzigkeit zu danken,
die nicht geringer ist als deine Macht,
und dich in allem zu preisen durch unseren Herrn Jesus Christus.
Denn im Garten hat er sich Maria Magdalena am Ostertag offenbart,
die ihn so sehr geliebt hat, als er auf Erden lebte.
Sie sah ihn sterben am Kreuz,
sie suchte ihn im Grab,
als Erste betete sie ihn an,
als er von den Toten erstanden war.
Er aber hat sie ausgezeichnet
als Apostelin für die Apostel,
damit die frohe Botschaft vom neuen Leben sich ausbreite
bis an die Enden der Erde.
Darum, o Herr, preisen wir dich mit allen Engeln und Heiligen
und singen voll Freude das Lob deiner Herrlichkeit:
Heilig, heilig, heilig…
* * *
Die Deutsche Bischofskonferenz, die Österreichische Bischofskonferenz und die Schweizer Bischofskonferenz approbierten im Frühjahr 2018 die deutsche Übersetzung der Präfation für das Fest der heiligen Apostelin Maria Magdalena (22. Juli).
Mitte Juli 2018 wurde die Konfirmierung der Texte durch die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung den Bischofskonferenzen zugestellt; konfirmiert für Deutschland am 14. Juni 2018 (Prot.-Nr. 168/18), für Österreich am 23. Juni 2018 (Prot. Nr. 264/18), für die Schweiz am 26. Juni 2018 (Prot. Nr. 275/18).
Im Jahr 2018 wird das Fest der Hl. Maria Magdalena nicht liturgisch begangen, da der Festtag, der 22. Juli 2018, ein Sonntag ist.
„Am ersten Tag jeder Woche, der Tag des Herrn oder Sonntag genannt wird, feiert die Kirche gemäß apostolischer Überlieferung, die auf den Auferstehungstag Christi selbst zurückgeht, das Pascha-Mysterium. Deshalb gilt der Herrentag als der Urfeiertag. Wegen dieser besonderen Bedeutung kann nur ein Hochfest oder ein Herrenfest an die Stelle der Feier des Sonntags treten.“ (Grundordnung des Kirchenjahres, Nr. 4 f.)
Lediglich Eigen-Hochfeste (wie beispielsweise das Hochfest des Hauptpatrons eines Ortes oder einer Stadt oder das Hochfest der Weihe einer Kirche bzw. des Jahrestages der Weihe der betreffenden Kirche) haben einen höheren Rang als der Sonntag im Jahreskreis. (Vgl. Grundordnung des Kirchenjahres, Nr. 59)