Liturgisches Jahrbuch 2/2018
Inhalt der Ausgabe 2/2018
Editorial
HEILIGER GEIST, ÖKUMENE ODER MARIA?
Klaus Peter Dannecker und Melanie Wald-Fuhrmann
Wirkungsästhetik: Ein neuer Ansatz für eine transdisziplinäre empirische Liturgieforschung
Thomas Neumann
Recht und Ritual. Eine kanonistische Annäherung an den normativen Charakter der Liturgie
August Laumer
Karl Rahner und die Liturgiewissenschaft
Buchbesprechungen
Editorial 2/2018: HEILIGER GEIST, ÖKUMENE ODER MARIA?
In der Feier des Pfingstmontags ist einiges in Bewegung geraten. Schon seit längerem gilt dieser in Deutschland, in Österreich und teilweise in der Schweiz staatlich geschützte Feiertag als eine willkommene Gelegenheit für ökumenische Gottesdienste. Die pfingstliche Bitte um den Heiligen Geist und um die Einheit im Glauben erscheint denn auch mehr als drängend – ein Jahr nach dem Reformationsjubiläum und mitten in den Diskussionen um die bedingte Zulassung nichtkatholischer Ehepartner zum Kommunionempfang. Tatsächlich erhalten Jahr für Jahr die Generalvikariate und Ordinariate zahlreiche Anfragen aus den Gemeinden, die um eine Sondererlaubnis bitten, am Vormittag des Pfingstmontags ökumenisch Gottesdienst zu feiern. Dies zeigt bereits, wie verbreitet diese Praxis in den Bistümern ist.
Nun hat die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung am 11. Februar 2018 ein Dekret veröffentlicht, das die liturgische Feier der seligen Jungfrau Maria als Mutter der Kirche in den Rang eines gebotenen Gedenktags in den Römischen Generalkalender einführt und die Feier auf den Montag nach Pfingsten festlegt. Bekanntlich ist außerhalb des deutschsprachigen Raumes dieser Tag ein normaler Arbeitstag und liturgisch beginnt mit ihm, nach Abschluss der Pentekoste, die »Zeit im Jahreskreis«. Für das Stundengebet gilt dies auch hierzulande. Allerdings ist für die Feier der Gemeindemesse das Messformular vom Pfingstmontag bzw. die Votivmesse vom Heiligen Geist zu nehmen. Pfingsten klingt also in der Messfeier noch nach, auch was die Erfüllung der Sonntagspflicht betrifft. Durch die Einführung des neuen gebotenen Mariengedenktags treffen damit in der Gemeindeliturgie verschiedene Motive aufeinander: Pfingsten, Ökumene, Maria. Um die entstandenen Unsicherheiten zu klären, stellte die Kongregation in einer Notifikation fest, dass für Deutschland die bisherige liturgische Ordnung durch die Einführung des neuen Gedenktags nicht abgeschafft wird und weiterhin bestehen bleibt.
Da eine Verlegung des Gedenktags in der Notifikation nicht vorgesehen ist, hat sich die Deutsche Bischofskonferenz zunächst entschieden, vorläufig eine pragmatische Lösung zu favorisieren. Sie verweist auf die Möglichkeit, je nach pastoraler Situation an einem der Wochentage in der Woche nach Pfingsten die im Messbuch verzeichnete Votivmesse »Maria, Mutter der Kirche« zu feiern, vorausgesetzt, dass der entsprechende Wochentag nicht bereits durch einen gebotenen Gedenktag oder eine Feier höheren Festranges belegt ist. Damit ist allerdings noch keine abschließende Klärung in der Sache erfolgt. Die deutschen Bischöfe werden also festzulegen haben, wie sie mit dem neuen Gedenktag des Generalkalenders umzugehen beabsichtigen. In diesem Zuge wird die Frage erneut zu diskutieren sein, ob man nicht auch in Deutschland der weltkirchlichen Regelung folgt und – trotz des bestehenden gesetzlichen Feiertages – mit dem Pfingstmontag in Messe und Stundengebet die »Zeit im Jahreskreis« beginnt. Dabei wäre die partikularrechtliche Norm der Sonntagspflicht für den Pfingstmontag zu überdenken. Auf diese Weise ließe sich eine eindeutige Rechtssicherheit und einheitliche Regelung für die zahlreichen ökumenischen Feiern an diesem Tag herstellen. Denn faktisch ist die Sonntagspflicht durch die vielen Dispense der Bistumsleitungen und durch die gelegentlich auch ohne oberhirtliche Erlaubnis gefeierten ökumenischen Gottesdienste längst »durchlöchert«. Vielleicht ist der neue Gedenktag ein Anlass, um zu einer liturgischen Ordnung für den Pfingstmontag zu kommen, die den gewandelten Bedingungen dieses Tages und den pastoralen Bedürfnissen Rechnung trägt.