Allgemeine Geschäftsbedingungen der virtuellen Poststelle
Hier finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der virtuellen Poststelle des Landes Rheinland-Pfalz. Rechtlich bindend ist nur die verlinkte PDF-Fassung in deutscher Sprache.
Bedingungen zur Nutzung der Virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz
Stand 10/2010
1. Regelungszweck und Begriffsbestimmungen
Die vorliegenden Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung und den Betrieb der Virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz (VPS). Die VPS wird durch den Landesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz (Betreiber) betrieben. Bei der VPS handelt es sich um eine Kommunikations-Plattform, die den sicheren Transport von elektronischen Nachrichten ermöglicht. Neben dem Transport bietet die VPS weitere Dienste wie die Prüfung von qualifizierten Signaturen nach dem Signaturgesetz (SigG) und die Prüfung der Nachricht auf Schadroutinen (Viren, Trojaner etc.).
Die VPS kann zur schnellen, einfachen und rechtssicheren Kommunikation zwischen natürlichen und juristischen Personen (z.B. Unternehmen) einerseits und Stellen der Landesverwaltung, der kommunalen Verwaltungen sowie der teilnehmenden Kammern andererseits genutzt werden. Darüber hinaus kann die VPS zur Kommunikation zwischen den Stellen der Landesverwaltung und der Kommunalverwaltungen eingesetzt werden.
Die VPS ist Bestandteil des „rlp-Service“, dem eGovernment-Portal von Rheinland-Pfalz.
2. Grundlagen der Nutzung
Das Recht zur Nutzung der VPS wird den Nutzerinnen und Nutzern unentgeltlich eingeräumt. Der Betrieb der VPS erfolgt nicht gewinnorientiert und ist nicht gewerblich.
Die Nutzung der VPS erfolgt auf Grundlage der vorliegenden Nutzungsbedingungen. Die Nutzerinnen und Nutzer erkennen die Nutzungsbedingungen durch eine entsprechende Willenserklärung an, indem im Rahmen der erstmaligen Nutzung der VPS ein entsprechender Haken zu setzen ist.
Die Anerkennung der Nutzungsbedingungen kann jederzeit ohne Wahrung einer Frist widerrufen werden. Mit dem Widerruf erlischt das Recht zur Nutzung der VPS.
Dem Betreiber bleibt es vorbehalten, die vorliegenden Nutzungsbedingungen mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen zu ändern. Eine bevorstehende Änderung wird ausschließlich über das Internet auf den Seiten des rlp-Service (www.rlp-service.de) bekannt gemacht. Die Nutzerinnen und Nutzer haben die Möglichkeit, innerhalb der Ankündigungsfrist der Änderung der Nutzungsbedingungen zu widersprechen. Der Betreiber ist in diesem Falle berechtigt, das Recht zur Nutzung der VPS zu entziehen.
Der Betreiber ist Rechteinhaber der Programme, die der Nutzung der VPS zugrundeliegen. Den Nutzerinnen und Nutzern wird für die Dauer der Nutzung ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, inhaltlich auf die Kommunikation mit oder zwischen Stellen der Landes- oder Kommunalverwaltung und den teilnehmenden Kammern beschränktes, einfaches Nutzungsrecht eingeräumt.
3. Postfächer in der VPS
Der Betreiber stellt Nutzerinnen und Nutzern, die sich im rlp-Service registriert haben, ein Postfach in der VPS zum Versand und Empfang von elektronischen Nachrichten zur Verfügung. Nachrichten, die in diesem Postfach eingehen, werden nach einer Frist von 30 Kalendertagen gelöscht, da die VPS als Kommunikationsplattform konzipiert ist und nicht der Archivierung von Nachrichten dient. Für die Archivierung der eingegangenen Post haben die Nutzerinnen und Nutzer selbst Sorge zu tragen.
4. Kapazitätsbegrenzung
Nachrichten können von der VPS nur transportiert werden, wenn sie eine Kapazität von 30 MB nicht überschreiten. Die Nutzerinnen und Nutzer haben dafür Sorge zu tragen, dass diese Obergrenze von einer zu versendenden Nachricht nicht überschritten wird.
5. Sicherheit
Nachrichten, die von der VPS transportiert werden, werden zum Schutz der Nutzerinnen und Nutzer und zum Schutze der Infrastruktur der VPS auf einen Befall mit Schadroutinen geprüft. Wird festgestellt, dass eine Nachricht mit einer Schadroutine versehen ist, wird die Schadroutine einschließlich etwaiger infizierter Dateien gelöscht. Dieses wird sowohl der absendenden als auch der empfangenden Person oder Stelle nach Maßgabe des gewählten Kommunikationsweges in einer technischen Übermittlungsbestätigung (Laufzettel) mitgeteilt.
Darüber hinaus bleibt es dem Betreiber unbenommen, zum Schutze der Nutzerinnen und Nutzer sowie der eigenen Infrastruktur den Transport un-verlangt zugesendeter Massen-E-Mails (Spam) abzulehnen. Eine solche Ablehnung kann erfolgen, wenn es sich bei der betroffenen Nachricht aufgrund eines automatisierten Prüfverfahrens mit hoher Wahrscheinlichkeit um Spam handelt.
6. Datenschutz
Sofern den Nutzerinnen und Nutzern ein Postfach in der VPS zur Verfügung gestellt werden soll, ist eine Registrierung im rlp-Service erforderlich. Bei der Registrierung im rlp-Service und dessen Nutzung sowie bei Nutzung der VPS werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Einzelheiten zur elektronischen Verarbeitung der Daten im rlp-Service, in die der Nutzerinnen und Nutzer im Rahmen ihrer Registrierung im rlp-Service bereits eingewilligt haben, sind unter dem Menüpunkt „Datenschutz“ auf den Webseiten des rlp-Service abrufbar.
Des Weiteren werden bei der Nutzung der VPS Protokolldaten gespeichert. Diese Protokolldaten werden im Laufzettel, der den Nutzerinnen und Nutzern nach Abschluss des Nachrichtentransports automatisiert in ihr Postfach zugestellt wird, ausgewiesen. Es handelt sich um Absenderpostfach, Empfängerpostfach, Eingangszeiten und die Auflistung der Dateianhänge samt Prüfergebnissen.
Die Aufbewahrungsfrist für diese VPS-spezifischen Protokolldaten wird vom Administrator eines behördlichen Postfachs, das Sender oder Empfänger der elektronischen Nachricht ist, festgelegt. Diese Aufbewahrungsfrist ist also bei der adressierten Behörde zu erfragen. Der Betreiber der VPS speichert diese Daten insofern im Auftrag der betroffenen Behörde entsprechend den Vorgaben des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz.
Die vorgenannten personenbezogenen Daten werden durch technische und organisatorische Maßnahmen gegen unbefugte Einsichtnahme geschützt. Die Daten werden den verantwortlichen Stellen der Landes- und Kommunalverwaltung und den teilnehmenden Kammern im Rahmen des Betriebs der von diesen angebotenen Fachverfahren zur Verfügung gestellt, damit eine erneute Registrierung für Fachverfahren entfallen bzw. vereinfacht werden kann. Eine Weitergabe an sonstige Dritte, weder zu kommerziellen noch zu sonstigen Zwecken, erfolgt nicht.
Die vorgenannten Daten unterfallen dem Schutz des Telemediengesetzes (TMG). Aufgrund dessen ist eine Verarbeitung durch den rlp-Service nur zulässig, sofern Sie in die Erhebung und Verarbeitung der Daten eingewilligt haben. Die Einwilligung in die vorliegenden Nutzungsbedingungen umfasst die Einwilligung nach dem TMG. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, indem Nutzerinnen und Nutzer ihr Benutzerkonto löschen.
7. Haftung
Der Betreiber haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des Betreibers beruhen.
Der Betreiber haftet weiter uneingeschränkt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des Betreibers beruhen, wenn nicht der Schaden vertragsuntypisch und daher kaum vorhersehbar ist. In letzterem Falle ist der Anspruch auf Schadensersatz ausgeschlossen.
Die Haftung des Betreibers für Sach- oder Vermögensschäden ist, sofern diese durch leicht fahrlässige Pflichtverletzung verursacht wurden, auf einen Betrag in Höhe von € 1.000,- je Schadensfall begrenzt, wenn nicht der Schaden vertragsuntypisch und daher kaum vorhersehbar ist. In letzterem Falle ist der Anspruch auf Schadensersatz ausgeschlossen.
In Fällen höherer Gewalt sowie bei Störungen, die nicht im Verantwortungsbereich des Betreibers liegen und die dieser auch nicht zu vertreten hat, ist der Betreiber für etwaige Schäden nicht haftbar zu machen.
Obwohl der Betreiber regelmäßig seinen Softwarebestand auf den Befall von Viren hin untersucht, kann ein Virenbefall technisch nicht mit Gewissheit ausgeschlossen werden. Der Betreiber haftet daher nicht, wenn eine Störung durch Virenbefall auf den Rechnern des Betreibers oder der Nutzerinnen und Nutzer eintreten sollte, es sei denn, diese wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.