Chronik - Die Geburtsstunde
Als offizieller Geburtsakt des Landes Rheinland-Pfalz gilt die Annahme der Landesverfassung am 18. Mai 1947. Bereits am 30. August 1946 hatte der französische Besatzungsgeneral Marie Pierre Koenig die entscheidende Deklaration zur Bildung eines rhein-pfälzischen Landes erlassen (Déclaration relative á la création d´un Land Rhéno-Palatin).
Mit den Vorbereitungen wurde der damalige Koblenzer Oberregierungspräsident Dr. Wilhelm Boden beauftragt, der als erster Ministerpräsident des Landes nach Bekanntgabe der Ministerliste am 30. November 1946 sein Kabinett am 5. Dezember 1946 der Beratenden Landesversammlung vorstellte.
Dass Koblenz Sitz der ersten Landesregierung wurde, lag nicht zuletzt an den besseren räumlichen Voraussetzungen aus der preußischen Verwaltungszeit. Auch die Beratende Landesversammlung war im November 1946 in Koblenz zur Ausarbeitung der Verfassung zusammengetreten. Die Zuständigkeit für Wirtschaft und Finanzen wurde zunächst einem Minister, Dr. Hanns Haberer, übertragen.
Grundstock für den Aufbau des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen waren die Präsidialabteilungen der Koblenzer Provinzialregierung für Rheinland-Hessen-Nassau. Deren Personal wurde mit gewissen Modifikationen in die Ministerien überführt. Einige Ministerien wurden zunächst in Gebäuden der Provinzialregierung untergebracht.
Die für Finanzen, Wirtschaft und Wiederaufbau zuständigen Ministerien quartierten sich ein im vormaligen Lehrerinnenseminar Oberwerth (später Erziehungswissenschaftliche Hochschule, Universität Koblenz-Landau) und im so genannten Behördenhochhaus am Bahnhof, das heute von Teilen der Stadtverwaltung Koblenz genutzt wird.
Aufbaujahre in Koblenz und Umzug nach Mainz
In den Aufbaujahren bis 1949 änderten sich mehrfach der Ressortzuschnitt und der Name des Ministeriums. Zunächst war das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen zuständig, dann für Ernährung, Wirtschaft und Finanzen, dann nur noch für Finanzen. Später lautete die Bezeichnung Ministerium für Finanzen und Wiederaufbau. Für kurze Zeit war das Ministerium dann verantwortlich für Finanzen, Wiederaufbau, Landwirtschaft, Ernährung und Forsten. Von Ende 1949 bis Mai 1971 lautete der Name wiederum Ministerium für Finanzen und Wiederaufbau. Stets mit dem Aufgabengebiet Finanzen verbunden war in diesen Jahren die Zuständigkeit für Stationierungs- und Verteidigungslasten.
General Koenig hatte bereits 1946 in seiner Déclaration Mainz zur Landeshauptstadt bestimmt, "wo die Regierung ihren Sitz haben [werde], sobald die entsprechenden wohnlichen Voraussetzungen geschaffen werden konnten". In den ersten Hungerjahren spielte die Hauptstadtfrage indessen keine Rolle. Erst um die Jahreswende 1948/49 wurde sie durch das Drängen des damaligen Mainzer Oberbürgermeisters Emil Kraus aktuell, der Klarheit für langfristige Bauplanungen der erheblich kriegsbeschädigten Stadt verlangte. Die Landesregierung stellte die Hauptstadtfrage - auch aus der durch die Verabschiedung des Grundgesetzes neu entfachten Diskussion um eine Länderneugliederung - in die Verantwortung des Parlaments. Die heftig geführte politische Diskussion um Koblenz oder Mainz als Landeshauptstadt war einerseits geprägt von Unterbringungsfragen, Kosten- und Zeitgesichtspunkten, der Frage der Zuständigkeit für die Entscheidung und der Souveränität des Landes und wurde andererseits durch die Besatzungsmacht zu Gunsten von Mainz beeinflusst. Sie endete zunächst in einem Patt im Landtag und damit in der Ablehnung der Verlegung nach Mainz.
Auf Druck der Besatzungsmacht und bei anhaltender Neugliederungsdiskussion führte eine neue parlamentarische Initiative zur entscheidenden Abstimmung am 16. Mai 1950. Eine klare Mehrheit sprach sich dabei für Mainz aus. Damit stand die Verlegung des Regierungssitzes fest. Bereits im Herbst und Winter 1950/51 zogen stufenweise die einzelnen Ministerien nach Mainz um.
Das Finanzministerium bezog Anfang 1951 sein erstes Quartier in der Neubrunnenstraße 2, heute Mainzer Volksbank. Teile des Ministeriums wurden untergebracht im Gebäude der Rhein-Main-Bank, heute Dresdner Bank (Große Bleiche 15), und im Staatlichen Hochbauamt, heute Nebengebäude des Ministeriums des Innern und für Sport
(Schillerstraße 9).
Schwere Aufgaben
Die Anfangsjahre des Landes waren von großen finanziellen Problemen gezeichnet. Auskunft über die steuerpolitische Situation von Rheinland-Pfalz gibt eine Statistik aus dem Jahre 1951. Die Staatseinkünfte beliefen sich hier nur auf 104 Mark je Einwohner, womit das junge Land im Feld der damals zwölf Bundesländer den vorletzten Rang einnahm. Der Abstand zum Bundesdurchschnitt betrug 43 Mark und zum Nachbarn Nordrhein-Westfalen 71 Mark. Gegenüber dem damaligen Spitzenreiter Hamburg betrug der Unterschied in der Steuerkraft sogar 183 Mark je Einwohner. Der Nachteil mangelnder Steuerkraft wurde in erster Linie durch Staatsanleihen ausgeglichen. Die Folge war ein permanent defizitärer Haushalt.
In den Haushaltsjahren bis 1951 drückten zunächst die hohen Besatzungskosten. Sie mussten bis zur Gründung der Bundesrepublik von den Ländern aufgebracht werden, wobei in der französischen Zone etwa 25 % mehr gefordert wurden als in den anderen Westzonen. 1949 hatte die französische Militärregierung der rheinland-pfälzischen Landesregierung 134 Millionen Mark an Besatzungskosten in Rechnung gestellt. Das war ein Drittel des Gesamthaushalts. Der Druck der Besatzungskosten ließ vor allem den so genannten außerordentlichen Haushalt kläglich ausfallen, in dem die Mittel für Investitionen und Wiederaufbau ausgewiesen wurden. Dabei wäre angesichts der besonders starken Kriegszerstörungen dieses Raumes gerade hier Geld dringend nötig gewesen. Rheinland-Pfalz konnte also wie die übrigen Länder der französischen Zone wenig für das herrschende Wohnungselend tun.
Im Jahre 1950, als die Finanzhoheiten zwischen Bund und Ländern schon abgesteckt waren, und die Finanzpolitik transparenter geworden war, musste Rheinland-Pfalz 111 Millionen Mark an Krediten aufnehmen, um seine Ausgaben von insgesamt 707 Millionen Mark finanzieren zu können. Das waren 16 % des Haushaltsvolumens. Eine leichte Verbesserung trat erst 1951 durch den damals einsetzenden Länderfinanzausgleich ein. Die eingegangenen Verbindlichkeiten konnten jährlich um etwa 33 Millionen Mark gemindert werden.
Einen wesentlichen Beitrag zur Bundespolitik leistete das Land bei der Ende 1955 verabschiedeten neuen bundesdeutschen Finanzverfassung. Rheinland-Pfalz führte damals den Vorsitz im Bundesrat und trug wesentlich dazu bei, dass bei der Verteilung des Steueraufkommens ein Ausgleich zwischen finanzstarken und finanzschwachen Ländern einerseits und zwischen Bund und Ländern andererseits zustande kam.
Die gemeinsame Unterbringung der verschiedenen Abteilungen des Ministeriums war endlich 1964 möglich. Zusammen mit anderen Ministerialgebäuden war unter Planung und Bauleitung des damaligen Staatlichen Hochbauamtes Mainz in der Kaiser-Friedrich-Straße 1 das neue Dienstgebäude des Finanzministeriums im neuen Regierungsviertel entstanden. Als Baugelände hatte die Stadt Mainz Trümmergrundstücke bereitgestellt. Der Bauplatz des Finanzministeriums war das Gelände eines Offizierswohnblocks der ehemaligen kurfürstlichen Artillerie-Bauhofkaserne, die noch zur Zeit der Bundes- und Reichsfestung Mainz militärisch genutzt worden war.
Das moderne Finanzministerium
Das Ministerium trägt seit 1971 die Bezeichnung Ministerium der Finanzen. Mit dem Ablegen des Zusatzes Wiederaufbau verabschiedete sich die Landesregierung nach einer Phase des konjunkturellen Aufschwungs von der Nachkriegszeit. Auch ohne einen Namenszusatz, der auf den Bereich Bauen hinwies, blieb das Finanzministerium oberste Baubehörde des Landes.
In diese Zeit fiel eine größere Reform des Haushaltsrechts in Bund und Ländern. Mit der 20. Grundgesetzänderung und dem Erlass des Haushaltsgrundsätzegesetzes hatte der Bundesgesetzgeber 1969 die Eckpunkte für eine Vereinheitlichung des Haushaltsrechts in Bund und Ländern abgesteckt. Die Länder hatten die neuen Haushaltsgrundsätze in ihrem Haushaltsrecht spätestens zum Jahresbeginn 1972 umzusetzen. Diesem Gesetzgebungsauftrag kam Rheinland-Pfalz durch Änderung der Landesverfassung und Erlass der Landeshaushaltsordnung am 20. Dezember 1971 nach.
1979 nahm die Landesregierung in größerem Umfang Umressortierungen vor. Das Wohnungswesen wurde vom Sozialministerium dem Finanzministerium zugeschlagen. Die Aufgaben der Verteidigungslasten samt den nachgeordneten Ämtern für Verteidigungslasten gingen vom Finanzministerium auf das Innenressort über. Mitte der achtziger Jahre war der Finanzminister zugleich Beauftragter der Landesregierung für Europa. 1990 wurde die Städtebauförderung dem Innenministerium übertragen.
Auch das Haushaltsvolumen hatte sich über die Jahre stark verändert. Lag es im Jahr 1950 noch bei rund 700 Millionen Mark, hatte es im Jahr 1960 bereits den Wert von 1,4 Milliarden erreicht. 1970 lag es bei 4,4 Milliarden. Darin spiegelte sich nicht zuletzt die steigende Wirtschaftskraft des Landes und der gesamten Bundesrepublik wider. Das rheinland-pfälzische Haushaltvolumen wuchs 1980 auf 11 Milliarden Mark. 1990 betrug es 16 Milliarden Mark. Im Jahr 2000 erreichte es 22 Milliarden Mark.
Die jüngste Vergangenheit
Mit dem Zuwachs von Aufgaben und Personal war auch das Dienstgebäude zu eng geworden. Es mussten immer wieder Organisationseinheiten ausgelagert und in Mietobjekten oder anderen Landesgebäuden untergebracht werden. Das erschwerte die Zusammenarbeit.
Im Zuge der Neugestaltung des Regierungsviertels, die auch den Bau eines Abgeordnetenhauses erlaubte, konnte ein Erweiterungsbau für das Finanzministerium realisiert werden. Im Auftrag des Staatsbauamtes Kaiserslautern lag die Planung in den Händen des Architekturbüros Lahmé aus Kaiserslautern. Für die Bauleitung war das Staatsbauamt Mainz/Niederlassung Mainz des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) verantwortlich.
Das mit der Hauptfront zur Bauhofstraße ausgerichtete Gebäude trägt die Anschrift Kaiser-Friedrich-Straße 5. Es konnte im Sommer 1998 bezogen werden. Das baulich verbundene Altgebäude nahm nach einer Generalsanierung verschiedene Abteilungen des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf.
Die schwierige Finanzlage der öffentlichen Haushalte löste eine Diskussion nach einer Modernisierung des staatlichen Haushaltsrechts aus. Bund und Länder wurden sich einig, dass durch mehr Flexibilität die Eigenverantwortlichkeit der Verwaltung gestärkt werden müsse. Ein Anreizsystem sollte die Wirtschaftlichkeit des öffentlichen Handelns optimieren. Der Bund reformierte daraufhin 1998 das Haushaltsgrundsätzegesetz. Nach Vorarbeit des Finanzministeriums beschloss der rheinland-pfälzische Landtag 2000 das Änderungsgesetz zur Landeshaushaltsordnung, das eine flexiblere und effizientere Haushaltswirtschaft möglich macht.
1999 richtete das Finanzministerium in Zusammenarbeit mit Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft das Bauforum ein, einer Vermittlungs- und Informationsagentur für innovatives Planen, Bauen und Wohnen. Das Bauforum ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, beteiligt sind eine Reihe von Institutionen. Die Geschäftsstelle sitzt im Ministerium.
2001 übernahm das Finanzministerium vom Wirtschaftsministerium die Bescheinigende Stelle für EU-Agrarförderung.
Zum Jahresbeginn 2002 stand die Einführung des Euro an. Dabei musste nicht nur das komplette Finanzwesen von Rheinland-Pfalz auf die neue Währung umgestellt werden. Es war auch notwendig, sämtliche Rechtsvorschriften des Landes daraufhin zu überprüfen, ob sie Währungsangaben enthalten. Das Finanzministerium erarbeitete federführend ein Artikelgesetz, mit dem 75 Landesgesetze geändert wurden, und eine Sammelverordnung, mit der 86 Rechtsverordnungen angepasst wurden. Beide Rechtspakete wurden 2001 verabschiedet.