Videokonferenzen
Rheinland-Pfalz ist das erste Bundesland, in dem alle Oberlandesgerichte, Landgerichte und Justizvollzugseinrichtungen mit modernster Videokonferenztechnik ausgestattet wurden.
So können Zeugen, Anwälte, Sachverständige oder auch Dolmetscher künftig an allen mit der Technik ausgestatteten rheinland-pfälzischen Justizbehörden per Videokonferenz zu einem Prozess zugeschaltet werden.
Die Technik kann in nahezu allen Verfahren genutzt werden. Beschleunigung von Verfahren, Zeitersparnis für Zeugen und Parteien, bessere Abstimmungsmöglichkeit der Termine, Schonung der Umwelt und niedrigere Verfahrenskosten durch die Reduzierung der Reisekosten sind nur einige Vorteile, die der Einsatz der neuen Technik mit sich bringt.
Wenn Sie per Videokonferenz an einer Verhandlung teilnehmen möchten, benötigen Sie ein System, dass die gängigen IP-Übertragungsstandards SIP oder H.323 verwendet. Nähere Hinweise können sie dem hier verlinkten Dokument entnehmen. Als technische und organisatorische Ansprechpartner vor Ort stehen Ihnen die Videokonferenz-Beauftragten der Justizbehörden zur Verfügung. Eine Übersicht über die konkret ausgestatteten Einrichtungen der Justiz sowie deren Videokonferenz-Beauftragte finden Sie in den beiden hier verlinkten Listen (jeweils unter "Rheinland-Pfalz").