Stiftung Entschuldungshilfe für Straffällige Rheinland-Pfalz
Die Stiftung Entschuldungshilfe wurde 1984 von der Landesregierung Rheinland-Pfalz als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts gegründet. Zweck der Stiftung ist es, die Notlage von rechtskräftig zu Freiheits- oder Jugendstrafe verurteilten und in Rheinland-Pfalz wohnenden Straffälligen zu beheben, um ihre Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu fördern. Die Stiftung unterstützt die Straffälligen durch Übernahme von Ausfallbürgschaften oder durch Vergabe von zinslosen Darlehen bis zu einer Höhe von 10.000 EUR.