Der Vollzug der Freiheitsstrafe und der Jugendstrafe dient dem Ziel, die Strafgefangenen und die Jugendstrafgefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat die Aufgabe, durch sichere Unterbringung der Untersuchungsgefangenen die Durchführung eines geordneten Strafverfahrens zu gewährleisten und der Gefahr weiterer Straftaten zu begegnen. Der Justizvollzug hat auch die Aufgabe, die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen.
Im Justizvollzug von Rheinland-Pfalz arbeiten rund 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, das Land verfügt über rund 3.300 Haftplätze. In Rheinland-Pfalz gibt es im Land verteilt zwölf selbständige Justizvollzugseinrichtungen, darunter zwei Jugendstrafanstalten und eine Jugendarrestanstalt. Für die Aus- und Fortbildung der Justizvollzugsbediensteten sorgt eine eigene Justizvollzugsschule. Auch ein Justizvollzugskrankenhaus gehört zum Spektrum.
Die Aufsicht über den Justizvollzug des Landes liegt beim Ministerium der Justiz. Dort ist die Abteilung Strafvollzug eingerichtet. Zu ihren Aufgaben gehört u.a. die Organisation des Justizvollzugs, die Einrichtung und sachliche Ausstattung der Justizvollzugsanstalten, die wesentlichen Grundzüge der Gestaltung des Vollzuges einschließlich der Bestimmung der Zuständigkeit und Belegungsfähigkeit der Justizvollzugsanstalten, Personalangelegenheiten einschließlich der Aus- und Fortbildung des Personals, Bauangelegenheiten, Mitwirkung bei der Gesetzgebung auf dem Gebiet des Justizvollzugs, Angelegenheiten der schulischen und beruflichen Aus- und Fortbildung und der Beschäftigung der Gefangenen sowie die Bearbeitung von Eingaben und Beschwerden.
Gefangene werden im Justizvollzug in Unternehmerbetrieben, Eigenbetrieben und Wirtschaftsbetrieben beschäftigt.
Als regionaler Partner der Wirtschaft bieten wir Unternehmen der freien Wirtschaft die Möglichkeit, Erzeugnisse in einem sogenannten Unternehmerbetrieb im Justizvollzug herstellen oder Leistungen erbringen zu lassen.
Dies können Arbeiten aus der laufenden Produktion im eigenen Unternehmen sein, um beispielsweise Arbeitsspitzen ohne eigene Investitionen abzufedern. Auch Arbeiten, die nicht in die eigene Produktion passen, jedoch für die laufende Fertigung benötigt werden, können für Ihr Unternehmen übernommen werden.
Sprechen Sie uns an! Eine Übersicht zu den vorhandenen Produktionsflächen finden Sie in der Übersicht am Ende dieser Seite, nähere Einzelheiten und Kontaktdaten auf den Homepages der jeweiligen Justizvollzugseinrichtungen unter „Arbeit und Produktion“.
Die Arbeitsmöglichkeiten in den Unternehmerbetrieben sind flexibel gestaltbar. Die Palette reicht von einfachen Montage- oder Nietarbeiten bis hin zu qualifizierteren Arbeiten, wie etwa dem Herstellen von Kunststofffenstern.
Räume, Arbeitskräfte und Aufsicht werden von der Anstalt bereitgestellt. Maschinen, Geräte und Ausstattung werden von den Unternehmen beschafft. Für die Ausführung der Arbeiten, für das Überlassen des Raumes, für den Strom- und Wasserverbrauch bezahlt das Unternehmen einen mit der Anstalt vereinbarten Preis.
Zu unseren Eigenbetrieben gehören beispielsweise Schreinereien, Druckereien, Schlossereien und Gärtnereien und vieles mehr. Sie stellen mit landeseigenen Betriebsmitteln und Werkstoffen unter Nutzung der Gefangenenarbeit Erzeugnisse her oder erbringen Leistungen. Die Betriebsleitung besteht aus Handwerks- oder Industriemeisterinnen und -meistern. Maschinen, Geräte und Ausstattung werden aus Landesmitteln beschafft, ebenso Rohstoffe, Hilfs- und Betriebsstoffe. Der Erlös fließt in die Landeskasse.
Nutzen Sie das Angebot unserer anstaltseigenen Betriebe! Eine Übersicht der Eigenbetriebe finden Sie am Ende dieser Seite. Nähere Details und die Kontaktdaten finden Sie auf den Homepages der dort aufgeführten Anstalten.
Wirtschaftsbetriebe erbringen vollzugsinterne Versorgungsleistungen für Gefangene und den Justizvollzug selbst. Wirtschaftsbetriebe sind insbesondere die Küche, die Kammer, die Waschküche sowie kleine Werkstätten, die ausschließlich Instandsetzungsarbeiten an Wäsche, Bekleidung und Lagerungsgegenständen der Gefangenen oder die Wartung technischer, elektrischer oder sanitärer Anlagen, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an Gebäuden und Einrichtungen ausführen.
Nachfolgende Übersicht zeigt interessierten Unternehmen das Angebot an Produktionsmöglichkeiten für Unternehmerbetriebe in den Justizvollzugsanstalten. Hier finden Sie auch das Angebot an Eigenbetrieben. Details entnehmen Sie bitte den Homepages der einzelnen dort aufgeführten Anstalten.